Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2027

Die Beitragsgrundlagen in der Sozialversicherung für 2027 steigen mit Aufwertungszahl von 1,046. Während die Geringfügigkeitsgrenze im Vergleich zu 2026 unverändert bleibt, wird die Höchstbeitragsgrundlage zusätzlich zur Valorisierung um 5 Euro pro Tag erhöht.

Höchstbeitragsgrundlagen 2027

Für das Jahr 2027 gelten vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung voraussichtlich folgende Höchstbeitragsgrundlagen:

  • monatlich: 7.410 Euro (2026: 6.930 Euro), darin berücksichtigt ist die außerordentliche Erhöhung aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 von 5 Euro pro Tag. Die Erhöhung liegt damit insgesamt bei 6,93%.
  • jährlich für Sonderzahlungen: 14.820 Euro (2026: 13.860 Euro)
  • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 8.645 Euro (2026: 8.085 Euro)

Geringfügigkeitsgrenze 2027

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 551,10 Euro. Aufgrund einer Regelung im Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bleibt sie im Jahr 2027 neuerlich unverändert auf dem Niveau von 2026 bzw. 2025.

Mit Wirkung 01.01.2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist daher nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze relevant.



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