Immigration Newsflash


China verzichtet auf Visa, Schweiz behält Quoten bei, UK verschärft Voraussetzungen

China: Verzicht auf Visa für bestimmte Aktivitäten

Seit dem 01.12.2023 dürfen deutsche, französische, italienische, malaysische, niederländische und spanische Staatsangehörige visumsfrei für geschäftliche und touristische Aktivitäten für eine Dauer von bis zu 15 Tagen einreisen. Familienbesuche und Transit sind ebenfalls gestattet. Ein einfacher Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist, reicht aus. Die Erleichterungen sollen bis zum 30.11.2024 gelten.

Reisende müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim Public Security Bureau registrieren. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.

Schweiz: Quoten für Arbeitsgenehmigungen 2024

EU/EFTA/UK

Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2024 die benötigten Fachkräfte rekrutieren können. Die Höchstzahlen für Erwerbstätige aus Drittstaaten sowie aus dem Vereinigten Königreich (UK) und für Dienstleistungserbringer aus der EU bzw. der EFTA (European Free Trade Association) bleiben deshalb erneut auf dem Niveau des Vorjahres (2023). Der Schweizer Bundesrat hat die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit am 29.11.2022 verabschiedet.

Die Kontingente wurden in den letzten Jahren nicht voll ausgeschöpft. Es empfiehlt sich auch weiterhin, die für EU-/EFTA-Angehörige günstigeren Regelungen für lokale Arbeitsverträge in Betracht zu ziehen.

Kroatische Staatsangehörige

Die Kontingente für kroatische Staatsangehörige sind 2023 stark beansprucht worden. Daher hat der Bundesrat am 22.11.2023 beschlossen, die „Ventilklausel“ weiter anzuwenden und die seit dem 01.01.2023 geltenden Kontingente beizubehalten. Im Jahr 2025 wird wieder die volle Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige gelten, denn laut Freizügigkeitsabkommen darf die Schutzklausel für höchstens zwei Jahre am Stück in Anspruch genommen werden. Die Übergangsregelung für Kroatien ist bis zum 31.12.2026 anwendbar.

UK: Fünfpunkteplan zu Migration und Einwanderungspolitik

Am 05.12.2023 hat die Regierung des Vereinigten Königreichs (UK) einen Fünfpunkteplan verkündet, der die Migration einschränken und die Einwanderungspolitik „fair, rechtskonform und nachhaltig“ gestalten soll. Vorgesehen sind im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:

  • Qualifizierte Arbeitskräfte (Skilled Workers): Erhöhung des Mindestgehalts auf 38.700 britische Pfund, die Gehaltsschwelle von Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege bleibt bei 26.200 britischen Pfund
  • Liste der Mangelberufe (Shortage Occupation List): Abschaffung der reduzierten Gehaltsschwelle und Reform der Liste, wodurch voraussichtlich weniger Antragsteller unter die Sonderregelungen fallen werden
  • Visa für Familienangehörige: Anhebung des Mindestgehalts von Ehegatten britischer Staatsangehöriger auf 38.700 britische Pfund
  • Visa für Studierende und Hochschulabsolventen: Review der Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch und zur Qualitätssicherung der Hochschulausbildung
  • Visa für Beschäftigte im Gesundheitswesen und für Pflegekräfte; ausländische Arbeitnehmer dürfen nicht von Angehörigen begleitet werden

Handlungsempfehlung

Von den Änderungen voraussichtlich betroffene Arbeitgeber sollten ihre Mobilitätsprogramme vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen prüfen und ggf. anpassen. Dies gilt insbesondere für die Kosten des Einsatzes im UK.

Kontaktpersonen: Florian Brandl, Martina Unrau