Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland ab 01.01.2023
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die ab dem 01.01.2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsaufwendungen und Übernachtungskosten bekannt gegeben. Die Beträge haben sich beispielsweise für Belgien, Dänemark, Island, Luxemburg, Südafrika und Ungarn deutlich erhöht. Geringere Pauschbeträge gelten unter anderem für die Tschechische Republik. Starke, allerdings uneinheitliche Veränderungen ergeben sich etwa für Saudi-Arabien, Schweden, die USA und das Vereinigte Königreich.
Zum BMF-Schreiben vom 23.11.2022 gelangen Sie hier.
Aufteilung eines einheitlichen ausländischen Sozialversicherungsbeitrags 2023
Ins Ausland entsendete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen dort oft einen einheitlichen Sozialversicherungsbeitrag. Es stellt sich daher die Frage, wie dieser Betrag bei der Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen bzw. in der Einkommensteuererklärung auf die einzelnen Versicherungszweige aufzuteilen ist.
Mit Schreiben vom 22.11.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die prozentualen Aufteilungsmaßstäbe für Globalbeiträge innerhalb der EU für den Veranlagungszeitraum 2023 mitgeteilt. Globalbeiträge, die in anderen Ländern geleistet werden, sind auf der Basis der Umstände des Einzelfalls zuzuordnen. Dies gilt auch für das Vereinigte Königreich.
Zum Schreiben vom 22.11.2022 gelangen Sie hier.
Jahressteuergesetz 2022
Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 in der vom Bundestag am 02.12.2022 verabschiedeten geänderten Form zugestimmt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders interessanten Neuerungen im Vergleich zum Regierungsentwurf. Betroffen ist hier im Wesentlichen die Tätigkeit im Homeoffice. Ursprünglich sollten insbesondere die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer deutlich verschärft werden. Dieses Vorhaben wurde fallen gelassen.