Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
So unterstützen wir Sie
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Wenn die Durchsetzung von Vorschriften und die öffentliche Intoleranz gegenüber einem Fehlverhalten des Unternehmens zunehmen, helfen Ihnen EY-Professionals, Ihre Integritäts- und Compliance-Rahmenwerke zu stärken. Und wenn Verstöße auftreten, etwa Betrug oder Korruption, helfen Ihnen die EY Forensics-Teams, schnell zu reagieren, um Ihr Unternehmen zu schützen.
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Brauchen auch KMUs ein Compliance-Management-System?
Immer wieder wird gefragt, ob kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ein CMS benötigen. Die Antwort lautet eindeutig: Ja. Die Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
Die entscheidende Frage lautet: Wie muss ein CMS im Mittelstand ausgestaltet sein? Auch hier ist ein risikobasierter Ansatz unerlässlich. Der erste Schritt ist eine fundierte Geschäftsfeldanalyse, gefolgt von einer Compliance-Risikoanalyse. So lässt sich ermitteln, welche Risiken tatsächlich relevant sind und welche konkreten Maßnahmen bereits bestehen und gezielt ausgebaut werden können. Beispiel: Bietet ein KMU bereits Schulungen für Mitarbeitende an, so lassen sich diese gezielt um Inhalte wie Datenschutz oder Interessenkonflikte ergänzen, ohne zusätzlichen Ressourcenaufwand.
Wie groß soll eine Compliance-Abteilung sein?
Auch bei der personellen Ausstattung zählt Qualität vor Quantität. Einzelne Fachkräfte mit fundierter Erfahrung können bereits erheblichen Mehrwert schaffen. Zusätzlich kann die Auslagerung einzelner Aufgaben an spezialisierte externe Partner:innen, etwa im Rahmen von Managed Services, helfen, Ressourcen zu schonen und Know-how gezielt einzubinden. Letztlich kommt es nicht auf die Größe der Compliance-Abteilung oder die Anzahl der Richtlinien an, sondern auf die Passgenauigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen im Verhältnis zu den tatsächlichen Risiken.