Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
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Zentrale Anforderungen: Was sind die 5 Säulen von DORA?
Die Verordnung definiert mehrere zentrale Handlungsfelder, die für die digitale operationale Resilienz von Finanzunternehmen entscheidend sind. Diese betreffen insbesondere das Management von IKT-Risiken, den Umgang mit IKT-Drittdienstleistern, die Meldung von Sicherheitsvorfällen sowie die regelmäßige Überprüfung der digitalen Resilienz.
1. IKT-Risikomanagement
Ein zentraler Bestandteil der Regulierung ist das IKT-Risikomanagement. Finanzunternehmen müssen ihre IKT-Risiken systematisch identifizieren, bewerten und überwachen. Dazu benötigen sie klare Governance-Strukturen, wirksame Sicherheitskontrollen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Geschäftskontinuität. Das Management trägt dabei die übergeordnete Verantwortung für die digitale Resilienz der Organisation.
2. Management des IKT-Drittparteienrisikos
Ein weiteres zentrales Handlungsfeld ist die Steuerung von IKT-Drittdienstleistern. Viele Finanzunternehmen sind heute stark von externen Anbietern abhängig. DORA verpflichtet Organisationen daher, Risiken im Zusammenhang mit Drittdienstleistern systematisch zu analysieren und laufend zu überwachen. Dazu gehören etwa klare vertragliche Anforderungen, regelmäßige Risikoanalysen sowie Strategien für den Fall, dass sich die Servicequalität verschlechtert oder ein Anbieter vollständig ausfällt.
3. IKT-bezogene Vorfälle
Ein weiteres wichtiges Element der Verordnung ist die strukturierte Meldung von IKT-bezogenen Sicherheitsvorfällen. Unternehmen müssen in der Lage sein, Cybervorfälle und Ransomware-Angriffe frühzeitig zu erkennen, zu klassifizieren und an zuständige Aufsichtsbehörden zu melden. Ziel dieser Vorgaben ist es, ein besseres Verständnis für systemische Risiken im Finanzsektor zu schaffen und mögliche Bedrohungen frühzeitig zu identifizieren.
4. Testen der digitalen operationalen Resilienz
Darüber hinaus verlangt DORA regelmäßige Tests der digitalen operationalen Resilienz. Solche Tests helfen Finanzunternehmen, die Widerstandsfähigkeit ihrer Systeme und Prozesse gegenüber verschiedenen Arten von Cyberangriffen und technischen Störungen besser einzuschätzen. Dazu zählen beispielsweise Penetration-Tests, Schwachstellenanalysen und Szenarioanalysen.
Für besonders bedeutende Finanzunternehmen sieht die Verordnung zusätzlich sogenannte „Threat-Led Penetration Tests“ (TLPT) vor. Dabei werden realistische Angriffsszenarien simuliert, um zu prüfen, ob kritische Systeme und Prozesse widerstandsfähig genug sind, um gezielte Cyberangriffe abzuwehren.
5. Informationsaustausch und Notfallübungen
Schließlich fördert die Verordnung auch den Informationsaustausch über Cyberbedrohungen zwischen Finanzunternehmen. Durch den Austausch von Bedrohungsinformationen sollen Angriffsmuster schneller erkannt und Sicherheitsmaßnahmen entsprechend angepasst werden.