Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
Amtsgeheimnis ade: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) machts möglich!
IFG: Das Ende des Amtsgeheimnisses in Österreich • Behördenpflichten & Ausnahmen • Transparenz vs. Datenschutz ➜ Mehr erfahren!
Dieses und ähnliche Szenarien sind in Städten und Gemeinden leider keine Einzelfälle, auch über die österreichischen Landesgrenzen hinaus. Betrüger:innen geben sich zunächst als Gemeindebedienstete aus und wenden sich als solche an die Baufirma. Ein einfacher Blick auf die Website der Gemeinde reicht aus, um im Namen eines Gemeindebediensteten die Baufirma zu kontaktieren und die originale Rechnung anzufordern. Da viele Gemeinden und Städte mit dem IFG Informationen proaktiv veröffentlichen müssen und Betrüger:innen mittels passiven Informationsrechts formlos Informationen erfragen können, wird es für Betrüger:innen deutlich leichter, Verträge oder Rechnungen authentisch zu fälschen.
Als erfahrene Wirtschafts- und IT-Forensiker:innen haben wir unzählige Betrugsfälle gesehen, aufgearbeitet und durch das Implementieren praxistauglicher Maßnahmen solche künftig verhindert. Unserer Erfahrung nach steigt daher das Risiko, als Gemeinde oder Stadt durch die neu geschaffenen Transparenzhebel des IFG einem Betrug zu erliegen. Auch wenn die beschlossenen Transparenzmaßnahmen ein erstrebenswertes Ziel verfolgen, sind diese jedenfalls in Kombination mit Antibetrugsmaßnahmen zu sehen. Vier-Augen-Prinzipien in Zahlungsprozessen und angepasste Compliance- sowie IKS-Maßnahmen bringen eine adäquate Absicherung vor Betrugsmustern. Unserer Erfahrung nach ist es daher unerlässlich, mit einem Mehr an Transparenz auch ein Mehr an Antibetrugsmaßnahmen zu etablieren. Diese müssen an die Größe der jeweiligen Stadt angepasst sein, um den Verwaltungsapparat nicht mit zu vielen Auflagen und Prüfschritten zu lähmen.