Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
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Was passiert, wenn Behörden das IFG nicht einhalten?
Grundsätzlich müssen informationspflichtige Stellen binnen 4 Wochen ab Informationsansuchen die Auskünfte erteilen. In bestimmten Fällen kann diese Frist um weitere 4 Wochen verlängert werden. Dies muss dem:der Antragsteller:in binnen der ersten 4 Wochen mitgeteilt und auch kurz begründet werden. Die Fristverlängerung ist nicht selbständig bekämpfbar. Bei verspäteter Informationsgewährung sind jedoch Schadenersatzansprüche möglich.
Wenn eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht oder nur unvollständig erteilt wird oder die gesetzlich vorgesehene Frist überschritten wird, stehen die allgemeinen verwaltungsrechtlichen Rechtsmittel offen – je nach Zuständigkeit etwa der innergemeinschaftliche Instanzenzug oder die Beschwerde an das Verwaltungsgericht.
Die Länder haben jedoch die Möglichkeit den innergemeinschaftlichen Instanzenzug für ihre Gemeinden auszuschließen. Diesfalls kann gegen den Bescheid der (erst- und letztinstanzlichen) Gemeindebehörde Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden.