Aktualisierung des Registrierkassenerlasses

Verwandte Themen

Der aktualisierte BMF-Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht konkretisiert die technische Abbildung des neuen Umsatzsteuersatzes von 4,9% in Registrierkassensystemen. Entsprechende Umsätze sind ab 01.07.2026 dem Feld „Betrag-Satz-Besonders“ zuzuordnen.

Das BMF hat den Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht aktualisiert (23.06.2026, 2026-0.531.449). Die ab 01.07.2026 geltende Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen Änderungen und enthält redaktionelle Anpassungen. Zur besseren Lesbarkeit wurden die Änderungen in Form eines neuen Erlasses zusammengeführt. Der bisherige Erlass vom 23.12.2019 stellt mit Veröffentlichung des neuen Erlasses keine Auslegungshilfe mehr dar.

Im Zusammenhang mit dem neuen Umsatzsteuersatz von 4,9% enthält der Erlass insbesondere die entsprechende technische Zuordnung für Registrierkassensysteme. Umsätze mit einem Steuersatz von 4,9% sind dem Feld „Betrag-Satz-Besonders“ zuzuordnen. Weiterführende Detailinformationen zur Anwendung und technischen Abbildung des neuen Steuersatzes finden sich in den betreffenden FAQ des BMF.



Kontaktieren Sie uns
Neugierig geworden? Schreiben Sie uns.