Budgetmaßnahmengesetz 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Am 30.06.2026 wurde das Budgetmaßnahmengesetz 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wurde unter anderem eine wiederkehrende Nachweispflicht im Rahmen der Wegzugsbesteuerung bei Nichtfestsetzung sowie die steuerfreie Auszahlung einer Mitarbeitendenprämie 2026 von bis zu 500 Euro eingeführt.

Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 wurde am 30.06.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 43/2026) veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Wir haben zum Gesetzesentwurf in unseren Steuernachrichten vom 05.05.2026 berichtet. 

Bei Nichtfestsetzungen im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung wurde eine jährlich wiederkehrende Nachweispflicht sowie für bereits bestehende Nichtfestsetzungen eine einmalige Nachweispflicht bis 31.12.2026 eingeführt, sofern die maßgeblichen Einkünfte 100.000 Euro übersteigen. 

Weiters wurde für den Zeitraum Juli bis Dezember 2026 die Möglichkeit geschaffen, eine Mitarbeitendenprämie in Höhe von bis zu 500 Euro pro Arbeitnehmer:in als zusätzliche Zahlung lohnsteuerfrei auszuzahlen, sofern diese auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Die Befreiung gilt nur für die Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten sowie Beiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse sind unverändert zu entrichten.



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