Doppelbudget 2027/2028 – Ankündigung von steuerlichen und abgabenrechtlichen Änderungen 

In Vorbereitung des Doppelbudgets 2027/2028 hat die österreichische Bundesregierung zahlreiche steuerliche und abgabenrechtliche Anpassungen angekündigt. Die konkreten gesetzlichen Maßnahmen sollen bis Anfang Juni 2026 ausgearbeitet werden. 

Die österreichische Bundesregierung hat am 28.04.2026 in einer Pressekonferenz die Eckpunkte des Doppelbudgets für die Jahre 2027 und 2028 vorgestellt. Ziel sei es, Österreich aus dem EU-Defizitverfahren zu führen und gleichzeitig ausgewählte Offensivmaßnahmen zu setzen. Nachfolgend ein Überblick über die angekündigten steuerlichen und abgabenrechtlichen Änderungen, basierend auf derzeit verfügbaren Medieninformationen:

  • Ab dem Jahr 2028 ist eine Senkung der Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von derzeit 3,7% auf 2,7 % vorgesehen. Diese Maßnahme kostet pro Jahr 2 Mrd. Euro. Zur Gegenfinanzierung entfällt u.a. die bisherige FLAF-Beitragsbefreiung für Beschäftigte über 60 Jahre.
  • Die 23%ige Körperschaftsteuer soll bei Gewinnen über EUR 1 Mio. auf 24% ansteigen.
  • Die bisherige Sachbezugsbefreiung für privat genutzte vollelektrische Firmen-PKW soll entfallen und ein (reduzierter) Sachbezug eingeführt werden. Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs soll bestehen bleiben.
  • Verlängerung der Erhöhung der Bankenabgabe um 3 Jahre.
  • Erhöhung der derzeit 30% Immobilienertragsteuer.
  • Ein weiteres Steuerbetrugsbekämpfungspaket.
  • Ab 2027 soll die bisherige Befreiung von Niedrigverdienern von der Arbeitslosenversicherung entfallen (mit längerer Übergangsbestimmung für alte Dienstverhältnisse).
  • In den Jahren 2027 und 2028 sollen Pensionen jeweils um 0,25 Prozentpunkte weniger steigen als zur vollständigen Inflationsabgeltung erforderlich (mit möglicher sozialer Staffelung).
  • Der volle Familienbonus Plus (bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr) soll künftig nur dann gewährt werden, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind.
  • Außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung.
  • Abschaffung der Homeoffice Pauschale.
  • Eine Nicht-Valorisierung von Familienleistungen wurde angekündigt.
  • Wiedereinführung der Agrardieselvergütung für Land- und Forstwirt:innen.
  • Es soll keine Einnahmen aus einer Vermögens- oder Erbschaftssteuer geben, eine Erhöhung der Grundsteuer ist nicht angedacht.

Die konkreten gesetzlichen Maßnahmen sind noch nicht im Detail ausgearbeitet. Die Budgetrede des Finanzministers ist für den 10.06.2026 angekündigt. Wir werden Sie über weitere Entwicklungen gerne zeitnah informieren. 



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