EuGH-Urteil Nova Iberomoldes: Wegfall der GrESt bei bestimmten Umstrukturierungen?

Das BMF hat eine erfreuliche Information zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils Nova Iberomoldes (C-837/24) veröffentlicht. Der EuGH hat entschieden, dass bestimmte Umstrukturierungen, die unter die Kapitalansammlungsrichtlinie fallen, nicht mit einer indirekten Steuer wie der Grunderwerbsteuer belastet werden dürfen.

Über das zugrundeliegende EuGH‑Urteil Nova Iberomoldes (C-837/24 vom 04.06.2026) haben wir bereits in unseren Steuernachrichten vom 29.06.2026 berichtet. Nach Ansicht des BMF gem. Information vom 29.07.2026 betrifft dies auch das österreichische GrEStG. Insbesondere sollen künftig keine Grunderwerbsteuerfolgen aufgrund von Anteilsvereinigungen oder Gesellschafterwechseln ausgelöst werden, wenn diese im Rahmen bestimmter Umstrukturierungen erfolgen und die Voraussetzungen der Kapitalansammlungsrichtlinie erfüllt sind.

Betroffen sein können insbesondere:

  • Einlagen
  • Einbringungen
  • Spaltungen
  • Verschmelzungen

Besonders praxisrelevant: Das BMF geht davon aus, dass in eindeutig begünstigten Fällen weder eine Selbstberechnung noch eine Abgabenerklärung erforderlich ist. Bereits entrichtete Grunderwerbsteuer kann unter Umständen mit Hilfe von § 201 BAO oder § 299 BAO zurückgefordert werden.

Für viele vergangene und zukünftige Umstrukturierungen dürfte daher eine neuerliche steuerliche Prüfung sinnvoll sein. Betroffene Unternehmen sollten bestehende und geplante Umstrukturierungen auf mögliche Entlastungspotenziale überprüfen. Ihre EY Real Estate Steuerexpert:innen beraten und unterstützen Sie sehr gerne.



Kontaktieren Sie uns
Neugierig geworden? Schreiben Sie uns.