Am 05.08.2026 wurde die Regierungsvorlage zur Änderung des Glücksspielgesetzes im Nationalrat eingebracht und zur Notifikation an die Europäische Kommission übermittelt. Die dadurch ausgelöste dreimonatige Stillhaltefrist muss vor einem Gesetzesbeschluss abgewartet werden. Im Überblick ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:
Reform des Online-Glücksspiels
Das bisherige System soll durch ein streng reguliertes Konzessionsmodell mit mehreren lizenzierten Anbieter:innen und strengen Zulassungsvoraussetzungen ersetzt werden. Die Konzessionsdauer beträgt fünf Jahre, eine Verlängerung ist im Anschluss für bis zu zehn Jahre möglich.
Eine Zulassung soll unter strengen Auflagen auch für jene Anbieter:innen möglich sein, die bislang ohne österreichische Konzession agiert haben, vorausgesetzt, dass offene Abgabenschulden vollständig beglichen werden und alle rechtskräftigen Urteile aus Spieler:innenschutzklagen erfüllt sind. Wer bislang ohne Konzession tätig war, muss das Angebot bis zum 31.12.2026 einstellen, um die Voraussetzungen für eine Neuzulassung zu erfüllen.
Illegale (Online-)Glücksspielbekämpfung
Zur Eindämmung des illegalen Angebots sollen Netzsperren sowie ein Payment-Blocking eingeführt bzw. ausgebaut werden, wodurch die Mitwirkung am Zahlungsverkehr für gelistete illegale Anbieter:innen untersagt wird. Ergänzend sind verdeckte Testspiele durch das Amt für Betrugsbekämpfung vorgesehen. Auch die Strafrahmen und Ersatzfreiheitsstrafen für illegales Online-Glücksspiel sollen angehoben werden.
Spieler:innenschutz
Die Weiterentwicklung und Anhebung der Spieler:innenschutzstandards sind ein weiterer Schwerpunkt der Reform. Zum Spieler:innenschutz vorgesehen sind ein bundesweites, betreiberübergreifendes Sperrregister für Selbst- und Fremdsperren, verpflichtende Einzahlungs-, Zeit- und Verlustlimits und verpflichtende Analysen des Spielsuchtpotenzials für sämtliche Glücksspielangebote. Für Glücksspielautomaten sollen künftig eine reduzierte Spielgeschwindigkeit von zwei Sekunden je Spiel, eine verpflichtende Abkühlungsphase nach 90 Minuten Spieldauer und ein auf fünf Euro begrenzter Höchsteinsatz gelten.
Vorgesehene abgabenrechtliche Neuerungen
Die Neufassung des Glücksspielgesetzes soll eine Neuregelung der Besteuerung von Boni vorsehen. Boni sind unentgeltliche oder teilentgeltliche Spieleinsätze jeglicher Art, wie z.B. Promotiontickets, Gratis- und Freispiele, Gutschriften oder Rabattierungen. Entsprechende Vergünstigungen sollen künftig grundsätzlich als Einsatz gelten und die Bemessungsgrundlage nicht verringern.
Weitere Änderungen
Bei der Marktstruktur ist eine bundesweit einheitliche Obergrenze von einem Glücksspielautomat je 1.200 Einwohner:innen vorgesehen. Vermieten Liegenschaftseigentümer:innen an illegale Anbieter:innen, wird ihre Haftung künftig abgabenzeitraumbezogen begrenzt. Die Gebühren für Antrag und Erteilung einer Konzession sollen entsprechend dem Wert der Konzession angepasst werden.
Die weitere Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten.