Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
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Wenn die Durchsetzung von Vorschriften und die öffentliche Intoleranz gegenüber einem Fehlverhalten des Unternehmens zunehmen, helfen Ihnen EY-Professionals, Ihre Integritäts- und Compliance-Rahmenwerke zu stärken. Und wenn Verstöße auftreten, etwa Betrug oder Korruption, helfen Ihnen die EY Forensics-Teams, schnell zu reagieren, um Ihr Unternehmen zu schützen.
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Warum wirksame Compliance unverzichtbar wird – und „Papier Compliance“ nicht mehr reicht
Die gute Nachricht: In der neuen EU-Richtlinie sind neben einer strengeren Haftung im Vergleich zu den bisherigen EU-Regelungen auch mildernde Umstände vorgesehen. Wer wirksame unternehmensinterne Maßnahmen gegen Korruption vorweisen kann, soll weniger hart bestraft werden. Die neue Richtlinie markiert somit einen Paradigmenwechsel in der Unternehmenspraxis: weg von formaler Regelbefolgung hin zu nachweislich wirksamer Compliance. Für Unternehmen bedeutet das: Ein Code of Conduct „in der Schublade“, standardisierte Schulungen ohne Risikobezug oder Kontrollen ohne tatsächliche Durchsetzung werden künftig nicht mehr ausreichen. Der Grund liegt im systemischen Ansatz der Richtlinie. Sie setzt nicht nur auf Strafbarkeit, sondern verlangt wirksame Prävention, Risikoanalysen, Integritätssysteme und effektive Sanktionen – und fragt damit implizit auch, ob Organisationen Korruption realistisch verhindern können oder nur behaupten, es zu tun.
Unternehmen geraten stärker in den Fokus der Kontrollorgane – und Compliance wird damit zu einem noch entscheidenderen Schutzfaktor als bisher. Juristische Personen haften nämlich nicht abstrakt, sondern konkret für Organisations- und Überwachungsversagen. In diesem Kontext verliert „Papier‑Compliance“ ihre Entlastungswirkung: Policys, Prozesse oder Trainings entfalten nur dann straf- und haftungsmindernde Wirkung, wenn sie risikoadäquat ausgestaltet, operationalisiert, überwacht und laufend verbessert werden. Entscheidend ist nicht mehr das Vorhandensein von Regeln, sondern ihre tatsächliche Einbettung in operative Abläufe – etwa in Beschaffung, Drittparteienmanagement, Vertrieb, Projektsteuerung oder Finanzprozesse.
Hinzu kommt: Die Richtlinie stärkt nationale Antikorruptionsbehörden, fordert eine EU‑weite Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten sowie mit den EU-Institutionen (OLAF, EPPO, Europol, Eurojust) und verlangt Datenverfügbarkeit zu Korruptionsdelikten. Korruption wird künftig länderübergreifend betrachtet und EU-weit analysiert. Das erhöht die Chance, dass verdächtige Sachverhalte – auch bei Unternehmen – erkannt und konsequent verfolgt werden.
In einem solchen Umfeld werden Lücken zwischen formeller Compliance und gelebter Praxis schnell sichtbar – etwa durch wiederkehrende Verstöße in Hochrisikobereichen, ineffektive Hinweisgebersysteme oder mangelnde Reaktion auf erkannte Risiken. Unternehmen müssen künftig belegen können, dass sie ihre Risiken kennen, priorisieren und gezielt steuern. Wirksame Compliance kann Unternehmen daher vor hohen Strafen schützen, wenn deren Effektivität beispielsweise durch die Nennung von weiteren unternehmensinternen Täter:innen belegt werden kann.