Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
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Jeder Mitgliedstaat kann CBAM-Zertifikate über eine gemeinsame zentrale Plattform (EU CBAM Transitional Registry), die von der Kommission eingerichtet und verwaltet wird, an autorisierte Anmelder:innen mit Sitz im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates verkaufen. Die Informationen über die erworbenen Zertifikate werden auf das Konto des:der Anmelder:in im CBAM-Register übertragen.
Wie werden die CBAM-Kosten berechnet?
Die CBAM-Berechnungsmethode basiert auf der Anzahl der Zertifikate, die bei der Einfuhr von CBAM-Waren aus Drittländern erworben werden müssen. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne (t) Treibhausgasemissionen. Der Preis pro CBAM-Zertifikat orientiert sich an dem durchschnittlichen Wochenpreis für EU-Emissionszertifikate. Miteinander multipliziert ergibt sich daraus der Gesamtpreis. Von diesem Gesamtpreis sind etwaige, in den Drittländern bereits geleistete Zahlungen für durch die Produktion verursachte Emissionen der CBAM-Waren abzuziehen.
Dies bedeutet, dass Importeur:innen die Emissionen ihrer importierten Produkte kennen müssen. Ein Weg, diese zu bestimmen, ist die Berechnung eines „Product Carbon Footprints“ (PCF), welche die direkten und indirekten Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Produkts berücksichtigt. Der PCF oder Emissionsfaktor des Produkts sollte nach international anerkannten Standards wie dem Greenhouse Gas Protocol oder entsprechenden ISO-Normen berechnet sein. Eine Environmental Product Declaration (EPD) und Lebenszyklusanalyse (LCA) der Produkte beinhalten ebenfalls die notwendige Information zu Emissionen, welche in der CBAM-Verordnung gemeldet werden müssen.
Ist es Unternehmen bzw. Importeur:innen nicht möglich, tatsächliche Emissionsdaten von ihren Lieferant:innen und importierten Produkten einzuholen, so haben Importeur:innen die Möglichkeit, auf von der Europäischen Union vorgegebene Standardwerte für die Ermittlung der Emissionen zurückzugreifen. Meist empfiehlt es sich jedoch, Emissionsdaten von Lieferant:innen einzuholen und die tatsächlichen Emissionen zu ermitteln, da die Standardwerte meist höher angesetzt sind.
CBAM-Anmelder:innen haben nach der aktuellen Verordnung sicherzustellen, dass am Ende eines jeden Quartals mindestens 80 Prozent der grauen Emissionen (berechnet mit Standardwerten) für Einfuhren des laufenden Jahres mit Zertifikaten abgedeckt sind (siehe dazu auch weiter unten die mögliche Reduzierung, sofern das Omnibus-Paket umgesetzt wird). Dabei ergeben sich strategische Überlegungen, etwa wie CBAM-Zertifikate optimal verwaltet werden, um die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen zu bewältigen und weiterhin wettbewerbsfähig zu sein.