EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Worum geht es in der EUDR und was bedeutet die Fristverlängerung für Unternehmen?


Überblick

  • Neue Fristen für die EUDR: große Unternehmen bis 30. Dezember 2026, KMU bis 30. Juni 2027. Die Anforderungen wurden für Akteure in der Downstream-Wertschöpfungskette sowie KMU vereinfacht, Unternehmen müssen sich dennoch frühzeitig vorbereiten.
  • Betroffene Rohstoffe und Produkte: Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Rinder und Kautschuk unterliegen der EUDR. Auch Lederwaren, Papier (Ausnahme: Bücher und Zeitschriften) und Möbel sind betroffen.
  • Entwaldungsfreie Lieferketten: Unternehmen müssen belegen, dass Rohstoffe seit 2020 nicht von entwaldeten Flächen stammen. Lieferketten müssen transparent sein.

Die globale Entwaldung zählt zu den größten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Besonders der Anbau von Rohstoffen wie Palmöl, Soja, Holz und Kakao auf ehemals bewaldeten Flächen trägt erheblich zur weltweiten Entwaldung bei. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet.

Was ist die EUDR?

Die Abkürzung EUDR steht für „EU Deforestation Regulation“. Hierbei handelt es sich um eine EU-Verordnung, welche entwaldungsfreie Lieferketten fördern soll und in ihrer ursprünglichen Form im Juni 2023 in Kraft trat. Die Verordnung stellt sicher, dass bestimmte Rohstoffe nur dann in der EU in Verkehr gebracht, exportiert oder gehandelt werden dürfen, wenn nachgewiesen wird, dass sie nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen.

Seit dem ursprünglichen Inkrafttreten wurden sowohl die Frist für die Umsetzung als auch die spezifischen Anforderungen von verschiedenen Stakeholder:innen diskutiert und offizielle Anpassungen durch die EU vorgenommen.

In diesem Artikel erfahren Sie, warum die Verordnung eingeführt wurde, welche Rohstoffe betroffen sind und welche Maßnahmen Unternehmen jetzt ergreifen sollten, um die Vorgaben zu erfüllen.

Warum gibt es die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?

Die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftliche Flächen ist eine der Hauptursachen für globale Entwaldung. Dabei trägt die EU mit 10 Prozent zur weltweiten Entwaldung bei – insbesondere durch den hohen Verbrauch von Palmöl und Soja, die zusammen mehr als zwei Drittel dieses Anteils ausmachen. Weitere betroffene Rohstoffe sind Kakao, Kaffee, Holz, Rinder und Kautschuk.

Die EUDR soll sicherstellen, dass diese Rohstoffe nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie nicht auf kürzlich abgeholzten Flächen produziert wurden.

Welche Rohstoffe und Produkte sind von der EUDR betroffen? 

Die EU-Entwaldungsverordnung gilt für eine Reihe von Rohstoffen und deren Erzeugnisse, die nachweislich mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen.

Unternehmen, die diese Produkte in Österreich und der EU verarbeiten und/oder handeln, sind verpflichtet, durch eine Sorgfaltspflichterklärung auf der EU-Plattform TRACES zu bestätigen, dass ihre Lieferketten den Anforderungen der Verordnung entsprechen und entwaldungsfrei sind.

Was bedeutet „entwaldungsfrei“? 

Im Zuge der EUDR müssen Unternehmen entwaldungsfreie Lieferketten nachweisen. Das bedeutet, dass ihre Produkte nicht von Flächen stammen dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.

Dies setzt die Implementierung eines Due-Diligence-Prozesses im Unternehmen voraus, bestehend aus:

  • Herkunftsnachweis: Unternehmen sind verpflichtet, die genaue Herkunft der Rohstoffe zu dokumentieren.
  • Lieferketten-Transparenz: Es muss sichergestellt werden, dass die gesamte Lieferkette nachvollziehbar ist, und auch das Risiko der Vermischung mit Produkten aus unbekannten Lieferketten vermieden wird.
  • Nachhaltige Beschaffung: Unternehmen sollten mit Lieferant:innen zusammenarbeiten, die nachhaltige Standards einhalten. Dies ist nicht nur für die EUDR relevant, sondern auch im Hinblick auf weitere EU-Vorgaben wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) oder auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG).

Angepasste Anforderungen und neue Fristen für Unternehmen

Die EU-Entwaldungsverordnung wurde zwar bereits beschlossen, doch sowohl EU-Mitgliedstaaten als auch Unternehmen äußerten Bedenken, die neuen Anforderungen bis zum ursprünglichen Stichtag 31. Dezember 2024 vollständig umsetzen zu können.

Um den betroffenen Akteur:innen mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben und die Komplexität in der Umsetzung zu verringern, wurde die Frist zum zweiten Mal verlängert und spezifische Anforderungen angepasst.

Frist für große Unternehmen:
bis 30. Dezember 2026

Frist für KMU:
bis 30. Juni 2027

Die Änderungen wurden durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union am 19. Dezember 2025 veröffentlicht (Regulation - EU - 2025/2650 - EN - EUR-Lex). Die Europäische Kommission ist beauftragt, bis zum 30. April 2026 weitere Vereinfachungen vorzuschlagen. Die Details der aktuellen Anpassungen (u.a. verkleinerter Kreis der Marktteilnehmenden, die ein Due Diligence Statement abgeben müssen, vereinfachte Anforderungen an Datenlieferungen für KMU) könnten in den kommenden Monaten daher noch weiter verändert werden.

 

EUDR-Anforderungen: 5 Schritte zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung 

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in Bezug auf Lieferketten-Transparenz und Compliance. Ein strukturiertes Vorgehen ist entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen sollten sich folgende Fragen stellen:

 

1. Bin ich von der EUDR betroffen?

Fällt mein Unternehmen als Marktteilnehmer oder Händler unter die EU-Entwaldungsverordnung? Welche meiner Rohstoffe, Erzeugnisse und Lieferant:innen sowie Kund:innen unterliegen den neuen Vorgaben?

 

2. Sind meine Lieferketten EUDR-konform? 

Sind meine eingekauften Produkte sowie Lieferketten entwaldungsfrei und können meine Lieferant:innen die geforderten Nachweise und Geodaten bereitstellen? Welche Daten fehlen noch, um die Compliance-Anforderungen zu erfüllen?

 

3. Müssen interne Prozesse und Systeme angepasst werden? 

Sind alle relevanten Daten verfügbar, kann mein Unternehmen in der eigenen Produktion nachverfolgen, aus welcher Rohstofflieferung welches Endprodukt gefertigt wird, und können diese Informationen an Kund:innen weitergegeben werden? Sind neue interne Prozesse, Softwarelösungen oder IT-Schnittstellen erforderlich?

 

4. Sind alle relevanten Abteilungen eingebunden?

Sind Einkauf, Verkauf, Supply-Chain-Management, Controlling, Nachhaltigkeit, Risikomanagement und Compliance aktiv an der Umsetzung beteiligt?

 

5. Erfüllen bestehende Verträge und Compliance-Vorgaben die EUDR-Anforderungen? 

Müssen bestehende Verträge, Lieferant:innenvereinbarungen und Code of Conducts überarbeitet werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden?

Fazit

Die EU-Entwaldungsverordnung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, nachhaltigere und transparentere Lieferketten zu etablieren. Eine frühzeitige Analyse, interne Anpassungen und eine enge Zusammenarbeit mit Lieferant:innen sind entscheidend, um die Anforderungen der Verordnung effizient umzusetzen.
EY denkstatt unterstützt Sie in der Umsetzung und strategischen Anpassung.

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