Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
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Die Änderungen wurden durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union am 19. Dezember 2025 veröffentlicht (Regulation - EU - 2025/2650 - EN - EUR-Lex). Die Europäische Kommission ist beauftragt, bis zum 30. April 2026 weitere Vereinfachungen vorzuschlagen. Die Details der aktuellen Anpassungen (u.a. verkleinerter Kreis der Marktteilnehmenden, die ein Due Diligence Statement abgeben müssen, vereinfachte Anforderungen an Datenlieferungen für KMU) könnten in den kommenden Monaten daher noch weiter verändert werden.
EUDR-Anforderungen: 5 Schritte zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in Bezug auf Lieferketten-Transparenz und Compliance. Ein strukturiertes Vorgehen ist entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen sollten sich folgende Fragen stellen:
1. Bin ich von der EUDR betroffen?
Fällt mein Unternehmen als Marktteilnehmer oder Händler unter die EU-Entwaldungsverordnung? Welche meiner Rohstoffe, Erzeugnisse und Lieferant:innen sowie Kund:innen unterliegen den neuen Vorgaben?
2. Sind meine Lieferketten EUDR-konform?
Sind meine eingekauften Produkte sowie Lieferketten entwaldungsfrei und können meine Lieferant:innen die geforderten Nachweise und Geodaten bereitstellen? Welche Daten fehlen noch, um die Compliance-Anforderungen zu erfüllen?
3. Müssen interne Prozesse und Systeme angepasst werden?
Sind alle relevanten Daten verfügbar, kann mein Unternehmen in der eigenen Produktion nachverfolgen, aus welcher Rohstofflieferung welches Endprodukt gefertigt wird, und können diese Informationen an Kund:innen weitergegeben werden? Sind neue interne Prozesse, Softwarelösungen oder IT-Schnittstellen erforderlich?
4. Sind alle relevanten Abteilungen eingebunden?
Sind Einkauf, Verkauf, Supply-Chain-Management, Controlling, Nachhaltigkeit, Risikomanagement und Compliance aktiv an der Umsetzung beteiligt?
5. Erfüllen bestehende Verträge und Compliance-Vorgaben die EUDR-Anforderungen?
Müssen bestehende Verträge, Lieferant:innenvereinbarungen und Code of Conducts überarbeitet werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden?