Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
So unterstützen wir Sie
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Vom Pre-Litigation Information Management (Information Governance) über die Analyse mit Hilfe von KI (Analytics/Review) bis hin zur nachträglichen Datenbereitstellung (Production) unterstützen wir Sie mit unseren Dienstleistungen entlang allgemein anerkannter eDiscovery-Referenzmodelle.
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Was sich für Unternehmen ändern wird
Für Unternehmen verschiebt sich mit der Reform die entscheidende Frage von „Haben wir sorgfältig produziert/programmiert?“ hin zu „Können wir eine sorgfältige Produktion/Software beweisen?“. Verfahren werden deutlich datengetriebener als bisher. Damit gewinnen Beweissicherung, Dokumentation und Information-Governance massiv an Bedeutung – ebenso wie Disclosure-Readiness, also die Fähigkeit, angeforderte Daten im Ernstfall schnell und vollständig zu liefern, und eDiscovery-Prozesse, bei denen elektronisch gespeicherte Informationen für Verfahren identifiziert, gesichert, ausgewertet und offengelegt werden.
Besonders verwundbar werden Unternehmen an zwei Stellen:
- Erweiterte Offenlegungspflicht: Wird ein Produktfehler vom Gericht als plausibel gesehen, können Gerichte Produktdaten und Unterlagen anfordern. Dadurch werden Verfahren deutlich datengetriebener als bisher. Gleichzeitig steigt die Bedeutung der Beweissicherung und Dokumentation, um Haftungsrisiken als Unternehmen zu reduzieren.
- Beweiserleichterungen und Vermutungsregeln zugunsten Geschädigter: Die Hürden für Kläger:innen werden gesenkt und Tatsachen können vom Gericht auch unter bestimmten Voraussetzungen schlicht vermutet werden. Dieser De-facto-Beweislastumkehr zugunsten von Geschädigten kann man als Unternehmen nur begegnen, wenn alle Daten und damit einhergehende Prozesse sauber dokumentiert sind. Die Verteidigung für Unternehmen wird damit wesentlich anspruchsvoller.
Wer heute keine nachvollziehbare, gerichtsfeste und rasch auffindbare Dokumentation über Design, Tests, Risikobewertungen, Sicherheitsupdates und Cybersicherheitsmaßnahmen führt, wird im Streitfall strukturell benachteiligt sein.
Vergleich: Produkthaftungsrichtlinie alt vs. neu
Anmerkung: Da es noch keine österreichische Regierungsvorlage gibt, stützen sich die hier erwähnten neuen Regelungen ausschließlich direkt auf die Produkthaftungsrichtlinie der EU.