Schutz

Berufliche Reisen ins Ausland

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab 01.01.2025

Das Bundesministerium der Finanzen hat die ab dem 01.01.2025 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekannt gegeben. Änderungen ergeben sich beispielsweise für Indien, Japan, Kroatien, Polen, Singapur und die Türkei.

Zum BMF-Schreiben vom 02.12.2024 gelangen Sie hier