Ein maennlicher, aelterer Winzer steht vor einem Edelstahltank in einer Weinkellerei

Welche Anreize es für Unternehmen gibt, ältere Mitarbeiter zu beschäftigen


Für Unternehmen gibt es mehr Möglichkeiten, Mitarbeitende über das Renteneintrittsalter hinaus zu beschäftigen.

Um das Arbeiten im Alter zu fördern, hat das Bundeskabinett im September 2024 Maßnahmen beschlossen. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters ist zwar nicht vorgesehen, allerdings geht es im Rahmen der Wachstumsinitiative um finanzielle Anreize für diejenigen, die freiwillig länger arbeiten möchten. Dazu gehört, dass Beschäftigte im Rentenalter die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ausgezahlt bekommen können. Das wäre quasi ein Bonus von mehr als 10 Prozent des Bruttolohns. Das Kabinett will auch Anreize für Bezieher von Hinterbliebenenrenten schaffen. Dafür wurde die Einführung eines Sockelbetrags bei der Einkommensanrechnung auf die Witwen- oder Witwerrente beschlossen. Schließlich wird nach dem Willen der Bundesregierung eine Rentenaufschubprämie eingeführt. Sie soll Versicherten nach einem Jahr Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus als Einmalzahlung angeboten werden, und zwar als Alternative zu den erworbenen zusätzlichen Ansprüchen und Zuschlägen zur Altersrente. Diese Maßnahmen müssen aber noch vom Parlament abgesegnet werden.

Vertragsgestaltung entscheidend

Das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren markiert ab Jahrgang 1964 den Zeitpunkt, zu dem Arbeitnehmende Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Schon nach derzeit geltendem Recht kann die Beschäftigung auf verschiedenen Wegen fortgesetzt werden, etwa im bestehenden Arbeitsverhältnis. Das kann jedoch eine Anpassung des Arbeitsvertrags erfordern. Denn oftmals enthalten Arbeitsverträge eine Regelung, wonach das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt endet, zu dem Anspruch auf Altersrente entsteht. Hier ist eine Hinausschiebevereinbarung möglich. Optionen sind auch geringfügige Beschäftigungen oder Befristungen nach dem Teilzeitbefristungsgesetz.

Beitragspflichten …

Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten können Rentner seit 2023 weiterarbeiten und eine ungekürzte Rente beziehen, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Arbeitgeber, die Rentner mehr als nur geringfügig beschäftigen, müssen aber beachten, dass weiterhin Sozialversicherungspflicht besteht. Grundsätzlich müssen sie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abführen.

… und Freiheiten

Für die Rentenversicherung bestehen Besonderheiten. So bleiben Beschäftigte mit vorgezogener Altersrente rentenversicherungspflichtig. Nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze sind sie zwar nicht mehr versicherungspflichtig, aber der Arbeitgeber muss weiterhin seinen Beitragsanteil entrichten. Der Arbeitnehmer hat derweil die Möglichkeit, weiterhin seinen Beitragsanteil zu entrichten, was sich rentensteigernd auswirkt. Bei der Arbeitslosenversicherung entfällt für Beschäftigte im Regelrentenalter die Beitragszahlung, der Arbeitgeber muss dagegen unverändert seinen Anteil zahlen.

Gefahr der Scheinselbstständigkeit

Die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit ist insbesondere im Kontext der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer von Bedeutung. Oft sollen oder wollen Arbeitnehmende kurz vor oder mit Rentenbeginn für das Unternehmen noch als Selbstständige beratend tätig bleiben. Die Gefahr der Scheinselbstständigkeit und der damit verbundenen rechtlichen Folgen muss der (bisherige) Arbeitgeber aber im Einzelfall sorgfältig prüfen. Denn häufig bleibt die bisher ausgeübte Tätigkeit dieselbe, wenn die Selbstständigkeit unmittelbar an die bisherige Festanstellung anknüpft. Und oft kann der Selbstständige weder weitere Auftraggeber noch ein wirtschaftliches Risiko vorweisen.

Grafik: Erwerbsfaehige Bevoelkerung

Autor:innen: Julia Klein, Thorsten Koch

Fazit

Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer vor oder nach Renteneintritt bietet Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weiterhin voneinander zu profitieren. Eine vorausschauende Planung und die Gestaltung sauberer Vertragsverhältnisse kann dazu beitragen, rechtliche Risiken zu minimieren und die Potenziale voll auszuschöpfen.

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