Wichtige Steuertermine

Zum 31.05.2026 ist u. a. der Fristablauf für die jährliche Nachweispflicht bei Einbringungen unter dem gemeinen Wert (§ 22 Abs. 3 UmwStG) zu beachten. Die in (laufenden) Freistellungsbescheinigungen  (§ 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) enthaltene Auflage zur MURI-Meldung über jährlich zugeflossene Kapitalerträge hob das BZSt mit Allgemeinverfügung vom 30.03.2026 grundsätzlich auf. 

Davon ausgenommen sind Bescheinigungen, deren Freistellung sich auf sammel- oder sonderverwahrte Aktien bezieht, die bei der Clearstream Europe AG auf einem besonderen Unterkonto abgesetzt wurden (Fälle von sog. abgesetzten Beständen).  

Näheres sowie weitere wichtige im Jahr 2026 anstehende Steuertermine enthält unsere Übersicht. 

Der Volltext der Allgemeinverfügung steht Ihnen auf der Internetseite des BZSt zur Verfügung. 

Direkt zur Allgemeinverfügung kommen Sie hier. 

Wichtige Steuertermine

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