Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Zum 31.05.2026 ist u. a. der Fristablauf für die jährliche Nachweispflicht bei Einbringungen unter dem gemeinen Wert (§ 22 Abs. 3 UmwStG) zu beachten. Die in (laufenden) Freistellungsbescheinigungen (§ 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) enthaltene Auflage zur MURI-Meldung über jährlich zugeflossene Kapitalerträge hob das BZSt mit Allgemeinverfügung vom 30.03.2026 grundsätzlich auf.
Davon ausgenommen sind Bescheinigungen, deren Freistellung sich auf sammel- oder sonderverwahrte Aktien bezieht, die bei der Clearstream Europe AG auf einem besonderen Unterkonto abgesetzt wurden (Fälle von sog. abgesetzten Beständen).
Näheres sowie weitere wichtige im Jahr 2026 anstehende Steuertermine enthält unsere Übersicht.
Der Volltext der Allgemeinverfügung steht Ihnen auf der Internetseite des BZSt zur Verfügung.
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