Soeben (16.12.2022) hat der Bundesrat der Einführung neuer Mitteilungspflichten für Betreiber elektronischer Plattformen und der Reform der steuerlichen Außenprüfung sowie weiterer Änderungen im Steuerverfahrensrecht zugestimmt.
Die neuen Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten für elektronische Plattformen gelten bereits ab 2023. Auch einige verfahrensrechtliche Erleichterungen bei der Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland greifen bereits ab ihrem Inkrafttreten ab dem 01.01.2023. Wesentliche Teile der Reform der Betriebsprüfung sind dagegen erst ab 2025 zu beachten. Zum Inkrafttreten ist nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten noch die Verkündung im Bundesgesetzblatt erforderlich.
Details des Gesetzes können Sie der EY-Gesetzgebungsübersicht entnehmen.
Weitere Infos zu diesem Gesetz und anderen steuerlichen Highlights 2022 sowie einen ersten Ausblick 2023 bietet unser Webcast Quarterly vom 16.12.2022.
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