Bundestag winkt ATAD-Umsetzung und KöMoG durch

Erwartungsgemäß hat der Bundestag am 21.05.2021 das ATAD-Umsetzungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) angenommen. 

Am 21.05.2021 hat der Bundestag das ATAD-Umsetzungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) in der am 19.05.2021 vom Finanzausschuss finalisierten Fassung (vgl. eNewsletter Tax vom 20.05.2021) angenommen. Der Bundesrat soll beiden Gesetzen in seiner letzten planmäßigen Sitzung vor der Sommerpause am 25.06.2021 zustimmen.

Einen umfassenden Überblick über die Inhalte des ATAD-Umsetzungsgesetzes und des KöMoG können Sie den EY-Gesetzgebungsübersichten (jeweils Stand Gesetzesbeschluss des Bundestags) entnehmen.

Der Global Tax Alert „German Parliament advances several tax proposals“ stellt die Entwicklung in englischer Sprache dar.

Direkt zum Global Tax Alert kommen Sie hier.


Übersicht zum ATAD-Umsetzungsgesetz


Übersicht zum KöMoG