EU-Finanzminister aktualisieren die EU-Blacklist

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18 Oktober 2023

Die EU-Mitgliedstaaten haben die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Auf dieser werden Länder geführt, welche den Anforderungen der EU im Hinblick auf die Steuertransparenz oder der fairen Besteuerung nicht genügen sowie keine ausreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) ergreifen. Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Anwendung bestimmter nationaler Steuervorschriften.

Am 17.10.2023 haben die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU (ECOFIN) beschlossen, den Annex I der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen um drei Länder zu erweitern: Antigua und Barbuda, Belize sowie Seychellen. Gleichzeitig werden drei Länder aus der Liste gestrichen (die Britischen Jungferninseln, Costa Rica und Marshallinseln). Damit umfasst die Liste weiterhin sechzehn Länder (zum letzten Stand vgl. EY-Steuernachricht vom 15.02.2023). Neben den drei neu gelisteten Staaten erfüllen die folgenden Länder die Maßgaben der EU nicht: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Bahamas, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Amerikanische Jungferninseln und Vanuatu.

Die EU-Blacklist hat in Deutschland insbesondere Bedeutung für die Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes (StAbwG), die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen („DAC6") und das öffentliche Country-by-Country Reporting. Für die Zwecke des StAbwG muss die aktualisierte Blacklist zur Transformation in innerstaatliches Recht in die Steueroasen-Abwehrverordnung aufgenommen werden. Hierzu dürfte in Kürze ein Verordnungsentwurf zu erwarten sein, damit das Verfahren zur Neufassung der Verordnung noch vor Jahresende 2023 abgeschlossen werden kann.

Gleichzeitig haben die EU-Minister den Annex II der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen („EU-Greylist") aktualisiert (Streichung von Jordanien, Katar, Montserrat und Thailand sowie Aufnahme der Britischen Jungferninseln). Darin werden Länder geführt, die u.a. angekündigt haben, Reformmaßnahmen gegen schädliche Steuerregime umzusetzen.

Die nächste Aktualisierung von Annex I und Annex II der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen wird für Februar 2024 erwartet.

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