Blaue Karte EU
Reform des europäischen Rechts
Die Blaue Karte EU ermöglicht insbesondere akademischen Fachkräften aus Drittstaaten den Aufenthalt in der EU zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung. Die Regelungen zur Blauen Karte wurden auf europäischer Ebene umfassend modernisiert. So können unter bestimmten Voraussetzungen auch Fachkräfte eine Blaue Karte EU erhalten, die ein tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben – vorausgesetzt es ist mit einem Hochschulabschluss gleichwertig. Deutschland hat die Reform mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz umgesetzt.
Gehaltsschwellen
Die Mindestgehaltsschwellen sind an die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. Aufgrund der Erhöhung dieser Grenze für 2025 haben sich die Mindestgehaltsschwellen entsprechend geändert. Diejenige für Regelberufe beläuft sich seit dem 01.01.2025 auf 48.300 Euro jährlich (2024: 45.300 Euro).
Die Mindestgehaltsschwelle für Engpassberufe und Berufsanfänger (in einem Regelberuf) mit akademischem Abschluss hat sich von 41.041,80 Euro auf 43.759,80 Euro erhöht. Sie gilt auch für IT-Spezialistinnen und Spezialisten ohne Hochschulabschluss mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung. Letztere muss in den letzten sieben Jahren erworben worden sein und die daraus gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Hochschulniveau haben und für die angestrebte Beschäftigung erforderlich sein. Darüber hinaus muss die Vergütung mindestens das lokal übliche Gehalt für die betreffende Stelle erreichen.