Hürden für die Arbeitsplatzsuche wurden gesenkt
Die Hürden für die Anerkennung einer ausländischen Qualifikation waren bisher hoch: Strenge Anforderungen und ein langes Anerkennungsverfahren sowie zu hohe Gehaltsgrenzen erschwerten Jobkandidatinnen und kandidaten aus dem Ausland die Stellensuche in Deutschland.
Ausländische Arbeitskräfte mit einem anerkannten oder vergleichbaren ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss (Fachkraft), konnten schon bisher einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche erhalten – allerdings nur für maximal sechs Monate. Die Chancenkarte eröffnet nun auch ausländischen Arbeitskräften, die nicht über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung (bzw. Universitätsabschluss) verfügen, die Möglichkeit, sich in Deutschland zur Arbeitsplatzsuche aufzuhalten.
Zudem war eine Beschäftigung neben der Arbeitsplatzsuche grundsätzlich nicht erlaubt. Die neu ausgestaltete Chancenkarte berechtigt ausländische Arbeitskräfte jetzt dazu, neben der Arbeitsplatzsuche eine Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt bis zu 20 Stunden pro Woche und eine Probebeschäftigung für jeweils höchstens zwei Wochen auszuüben, sofern diese Probebeschäftigung bestimmte weitere Bedingungen erfüllt.
Geltungsdauer
Die Chancenkarte wird für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erteilt. Wer danach keinen anderen Erwerbstitel aus Abschnitt 4 (§§ 18 bis 21 Aufenthaltsgesetz) bekommen kann, aber ein Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung hat, kann die Chancenkarte um weitere zwei Jahre verlängern lassen.
Voraussetzungen
Die ausländische Arbeitskraft muss entweder einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen. Zudem sind entweder einfache deutsche (Niveau A1 GER) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2 GER) erforderlich.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, Deutschlandbezug und Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punkte sammeln. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden.
Punktesystem
Zu den Auswahlkriterien zählen die folgenden:
- berufliche Qualifikation (z. B. im Ausstellungsstaat anerkannte Berufsausbildung oder Hochschulabschluss, 4 Punkte)
- Sprachkenntnisse
- Deutsch (mindestens Niveau B1: 2 Punkte) bzw.
- Englisch (mindestens Niveau C1: 1 Punkt)
- Berufserfahrung von
- fünf Jahren in den letzten sieben Jahren (3 Punkte) oder
- zwei Jahren in den letzten fünf Jahren nach Erwerb der Qualifikation (2 Punkte)
- Alter höchstens
- 35 (2 Punkte) oder
- 40 Jahre (1 Punkt)
- Deutschlandbezug (rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland von mindestens sechs Monaten in den letzten fünf Jahren, 1 Punkt)
- Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners (1 Punkt)
Schließlich muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Die Aufenthaltserlaubnis unter einer Chancenkarte kann in einen Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken umgewandelt werden.
Westbalkanregelung
Die Westbalkanregelung ermöglicht Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien für jede Art von Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Diese Regelung gilt aufgrund der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung nun unbefristet. Seit Juni 2024 gilt eine Quote von 50.000.