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Die elektronische A1-Bescheinigung für Grenzgänger ist da

Zwar müssen Grenzgänger grundsätzlich nicht nachweisen, welches Sozialversicherungsrecht für sie gilt, doch in bestimmten Fällen, etwa wenn der Versicherungsträger im Wohnstaat einen Nachweis verlangt, stellt die Krankenkasse eine A1-Bescheinigung aus. Seit dem 01.02.2025 kann der entsprechende Antrag elektronisch gestellt werden – statt wie bisher schriftlich.

Wer ist Grenzgänger?

Als Grenzgänger gilt, wer 

  • in Deutschland arbeitet und krankenversichert ist, jedoch im EU-Ausland wohnt oder
  • im EU-Ausland arbeitet und krankenversichert ist, jedoch in Deutschland wohnt und 
  • in der Regel täglich in den Wohnstaat zurückkehrt.

Antrag

Die A1-Bescheinigung ist für gesetzlich Versicherte über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal zu beantragen.  

Ausblick

Für Beschäftigte, die in Staaten entsandt werden, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, wird voraussichtlich 2026 der elektronische Antrag auf Erteilung einer Entsendebescheinigung eingeführt.

Ihre Kontaktpersonen für diesen Artikel: Nancy Adam, Thorsten Koch