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Einheitliche Rechengrößen in der Sozialversicherung für Ost und West ab 2025

Der Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2025 liegt vor. Die Eckdaten für die deutsche Sozialversicherung werden jährlich an das geänderte Gehaltsniveau angepasst. Für die Anpassung der Werte für das Jahr 2025 ist die Lohnentwicklung im Jahr 2023 maßgeblich. 2023 sind die Löhne im gesamten Bundesgebiet um 6,44 Prozent gestiegen. Ab 01.01.2025 gelten in den alten und den neuen Bundesländern erstmals für alle Versicherungszweige die gleiche Bezugsgröße und einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen. Die Verordnung wurde noch nicht verabschiedet, Änderungen sind jedoch voraussichtlich nicht zu erwarten.

Voraussichtliche Rechengrößen für das Jahr 2025

Monat 
EUR

Jahr
EUR

Beitragsbemessungsgrenze

Allgemeine Rentenversicherung
Knappschaftliche Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung




8.050,00
9.900,00
8.050,00
5.512,50




96.600,00
118.800,00
96.600,00
66.150,00

Versicherungspflichtgrenze

Kranken- und Pflegeversicherung




6.150,00




73.800,00

Bezugsgröße in der Sozialversicherung


3.745,00


44.940,00

Vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung




50.493,00

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung. Beispielsweise wird in der gesetzlichen Krankenversicherung danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder festgelegt. 

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den einzelnen Sozialversicherungszweigen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist nicht beitragspflichtig. Wer über die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung hinaus verdient, kann sich, wenn er möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 2025

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag zum allgemeinen Beitrag verlangen. Aufgrund der Prognose des GKV-Schätzerkreises ist zum 01.01.2025 mit einem Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent zu rechnen. Anfang November 2024 wird das Bundesministerium für Gesundheit die endgültige Höhe festlegen. Den konkreten Prozentsatz bestimmen die Kassen allerdings selbst. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den Zusatzbeitrag je zur Hälfte. Daneben wird sich 2025 voraussichtlich auch der Beitragssatz in der Pflegeversicherung erhöhen.

Ihre Kontaktpersonen für diesen Artikel: Thorsten Koch und Nancy Adam