Geplante Reformen versprechen Bürokratieabbau und mehr Effizienz
Obwohl die gesetzlichen Grundlagen für die Fachkräfteeinwanderung in weiten Teilen reformiert wurden, gibt es nach wie vor zahlreiche Hürden bei der Beantragung der erforderlichen Aufenthaltstitel. Diese Hürden sollen nun insbesondere durch den Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur (WSA) zur Fachkräfteeinwanderung beseitigt werden. Im November 2025 hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier beschlossen, das bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Einreiseprozesses aufführt. Offen blieb dabei, inwieweit die einzelnen Phasen zentralisiert werden sollen. Rund einen Monat später wurden die Länder und andere Stakeholder gebeten, hierzu Stellung zu nehmen.
Eckpunktepapier
Bisheriges System: Was sind die Schwachpunkte?
Das Eckpunktepapier geht zunächst auf die Kritikpunkte am bisherigen System ein:
- zu lange Wartezeiten
- Mehrfacherhebung von Informationen
- Intransparenz der Zuständigkeiten und Prozesse
- mangelnde Planbarkeit, da die Verfahrensdauer nicht absehbar ist
Was soll mit der WSA erreicht werden?
Die WSA soll die Prozesse im Zusammenhang mit der Erwerbs- und Bildungsmigration (inklusive Familiennachzug)
- verschlanken, vereinfachen und entbürokratisieren,
- mithilfe einer zentralen IT-Plattformstruktur vollständig digitalisieren und
- durch Zentralisierung (soweit zielführend) optimieren und beschleunigen.
Dabei soll der gesamte Prozess der Antragstellung über ein digitales Portal („One-Stop-Government“) erfolgen und die jeweilige Information der Verwaltung nur einmal (Once-Only-Prinzip) zur Verfügung gestellt werden.
Geplante Verbesserungen für den Einreiseprozess
Vor der Einreise: Die Wartezeiten für Termine bei den Auslandsvertretungen sollen verkürzt und die Bearbeitung schneller und transparenter werden.
Die Prozesse nach der Einreise sollen verschlankt und unbürokratischer werden, indem
- die Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen verlängert wird,
- der Übergang von Aufenthaltstiteln für Bildungszwecke und für die Arbeitsplatzsuche zu Such- bzw. Erwerbsaufenthaltstiteln erleichtert wird,
- die Verfahren vereinfacht werden (etwa für Arbeitgeber- oder Beschäftigungswechsel),
- die Biometriedaten nur einmalig beim Erstkontakt in der Auslandsvertretung erhoben werden, wodurch
- eine persönliche Vorsprache im Inland entbehrlich wird und
- ermächtigte Behörden abgleichen können, ob die eingereiste Person identisch ist mit derjenigen, die über den Aufenthaltstitel verfügt.
Optimierung der Verfahren
Weitere Punkte zur Optimierung der Verfahren sind:
- Keine Doppelprüfung: Der gleiche Sachverhalt soll nicht ohne sachlichen Grund erneut geprüft werden.
- Keine überflüssigen persönlichen Termine: Auf persönliche Vorsprachen soll verzichtet werden (soweit sinnvoll und möglich).
- Mehr Handlungsspielraum für Arbeitgeber: Arbeitgeber in Deutschland erhalten etwa über Befugnisse im Antragsverfahren eine größere Rolle im Antragsprozess.
- Mehr Transparenz: Antragstellende Fachkräfte und Arbeitgeber bzw. bevollmächtigte Dritte sollen den Stand und die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung einsehen können.
- Akzeptanz englischsprachiger Dokumente: Die erforderlichen Nachweise müssen nicht übersetzt werden, wenn sie in englischer Sprache vorliegen.
Die folgenden Maßnahmen werden erst noch geprüft:
- Schaffung eines eigenen Antragswegs für Arbeitgeber und bevollmächtigte Dritte
- optionale Verwendung der englischen Sprache im Antragsverfahren
Konsultation der Stakeholder zur Zentralisierung
Das Eckpunktepapier lässt die Frage zusätzlicher Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung offen. Im Dezember 2025 wurden die Bundesländer und weitere Stakeholder gebeten, vier mögliche Handlungsoptionen sowie mögliche Zwischenlösungen zu bewerten. Zur Diskussion stehen grundsätzlich die folgenden Optionen: