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Fachkräfteeinwanderung

Geplante Reformen versprechen Bürokratieabbau und mehr Effizienz

Obwohl die gesetzlichen Grundlagen für die Fachkräfteeinwanderung in weiten Teilen reformiert wurden, gibt es nach wie vor zahlreiche Hürden bei der Beantragung der erforderlichen Aufenthaltstitel. Diese Hürden sollen nun insbesondere durch den Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur (WSA) zur Fachkräfteeinwanderung beseitigt werden. Im November 2025 hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier beschlossen, das bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Einreiseprozesses aufführt. Offen blieb dabei, inwieweit die einzelnen Phasen zentralisiert werden sollen. Rund einen Monat später wurden die Länder und andere Stakeholder gebeten, hierzu Stellung zu nehmen.

Eckpunktepapier

Bisheriges System: Was sind die Schwachpunkte?

Das Eckpunktepapier geht zunächst auf die Kritikpunkte am bisherigen System ein:

  • zu lange Wartezeiten
  • Mehrfacherhebung von Informationen
  • Intransparenz der Zuständigkeiten und Prozesse
  • mangelnde Planbarkeit, da die Verfahrensdauer nicht absehbar ist

Was soll mit der WSA erreicht werden?

Die WSA soll die Prozesse im Zusammenhang mit der Erwerbs- und Bildungsmigration (inklusive Familiennachzug)

  • verschlanken, vereinfachen und entbürokratisieren,
  • mithilfe einer zentralen IT-Plattformstruktur vollständig digitalisieren und
  • durch Zentralisierung (soweit zielführend) optimieren und beschleunigen.

Dabei soll der gesamte Prozess der Antragstellung über ein digitales Portal („One-Stop-Government“) erfolgen und die jeweilige Information der Verwaltung nur einmal (Once-Only-Prinzip) zur Verfügung gestellt werden.

Geplante Verbesserungen für den Einreiseprozess

Vor der Einreise: Die Wartezeiten für Termine bei den Auslandsvertretungen sollen verkürzt und die Bearbeitung schneller und transparenter werden.

Die Prozesse nach der Einreise sollen verschlankt und unbürokratischer werden, indem

  • die Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen verlängert wird,
  • der Übergang von Aufenthaltstiteln für Bildungszwecke und für die Arbeitsplatzsuche zu Such- bzw. Erwerbsaufenthaltstiteln erleichtert wird,
  • die Verfahren vereinfacht werden (etwa für Arbeitgeber- oder Beschäftigungswechsel),
  • die Biometriedaten nur einmalig beim Erstkontakt in der Auslandsvertretung erhoben werden, wodurch
    • eine persönliche Vorsprache im Inland entbehrlich wird und
    • ermächtigte Behörden abgleichen können, ob die eingereiste Person identisch ist mit derjenigen, die über den Aufenthaltstitel verfügt.

Optimierung der Verfahren

Weitere Punkte zur Optimierung der Verfahren sind:

  • Keine Doppelprüfung: Der gleiche Sachverhalt soll nicht ohne sachlichen Grund erneut geprüft werden.
  • Keine überflüssigen persönlichen Termine: Auf persönliche Vorsprachen soll verzichtet werden (soweit sinnvoll und möglich).
  • Mehr Handlungsspielraum für Arbeitgeber: Arbeitgeber in Deutschland erhalten etwa über Befugnisse im Antragsverfahren eine größere Rolle im Antragsprozess.
  • Mehr Transparenz: Antragstellende Fachkräfte und Arbeitgeber bzw. bevollmächtigte Dritte sollen den Stand und die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung einsehen können.
  • Akzeptanz englischsprachiger Dokumente: Die erforderlichen Nachweise müssen nicht übersetzt werden, wenn sie in englischer Sprache vorliegen.

Die folgenden Maßnahmen werden erst noch geprüft:

  • Schaffung eines eigenen Antragswegs für Arbeitgeber und bevollmächtigte Dritte
  • optionale Verwendung der englischen Sprache im Antragsverfahren

Konsultation der Stakeholder zur Zentralisierung

Das Eckpunktepapier lässt die Frage zusätzlicher Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung offen. Im Dezember 2025 wurden die Bundesländer und weitere Stakeholder gebeten, vier mögliche Handlungsoptionen sowie mögliche Zwischenlösungen zu bewerten. Zur Diskussion stehen grundsätzlich die folgenden Optionen:

Vergleich der Zuständigkeiten und IT‑Plattformen bei Visa‑ und Aufenthaltstiteln.

Dabei entspricht Option 1 den derzeitigen Gegebenheiten. Bei den uns zur Verfügung stehenden Stellungnahmen ist eine Tendenz zu Option 4 erkennbar, die auch aus unserer Sicht das größte Verbesserungspotenzial hat. Es gibt zwar auch Stakeholder mit anderen Präferenzen, hier werden unseres Erachtens allerdings die deutlichen Nachteile der dezentraleren Lösungen verkannt.


Fazit

Der Maßnahmenkatalog im Eckpunktepapier berücksichtigt die schon seit Längerem von der Praxis vorgeschlagenen Verbesserungen und ist daher zu begrüßen. Wenn er wie geplant verwirklicht wird, ist mit einer deutlichen Effizienzsteigerung zu rechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Wahl der Entscheidungsträger auf Option 4 fällt, also eine Zentralisierung auf Bundesebene. Eine zentrale Bearbeitung ermöglicht unseres Erachtens eine wesentlich wirkungsvollere Umsetzung der beabsichtigten Straffung und Effizienzsteigerung, kann sie allerdings nicht garantieren. Die geplanten Verbesserungen laut Eckpunktepapier und jede der Optionen bei der Frage der Zentralisierung stehen und fallen mit ihrer Implementierung. Es bleibt daher spannend.


Autor:innen: Ursula Beste, Martina Unrau, Jan Werner