China digitalisiert Arbeitsgenehmigungen: ein Dokument für Arbeit und Sozialversicherung
Seit Dezember 2024 stellt China ausländischen Personen, die auf dem chinesischen Festland arbeiten, ein einziges digitales Dokument für die Arbeitsgenehmigung und die Sozialversicherung aus. Mit dieser digitalen Karte können Informationen zur Arbeitsgenehmigung per Computer oder Smartphone eingesehen und Leistungen der Sozialversicherung abgerufen werden. Davor musste zuerst eine physische Arbeitsgenehmigung beantragt werden, um auf dem chinesischen Festland tätig werden zu können.
Wer bereits über eine gültige Arbeitsgenehmigung verfügt, kann diese weiterhin verwenden, es sei denn, es ändern sich relevante persönliche oder berufliche Verhältnisse. Es besteht jedoch die Möglichkeit, schon vor Ablauf der Arbeitsgenehmigung die digitale Karte zu beantragen.
EU: einheitliches digitales Meldeportal geplant
Der freie Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU verleiht Unternehmen unter anderem das Recht, Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat zu entsenden, um dort Dienstleistungen zu erbringen. Dabei können die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten, eine Entsendeerklärung abzugeben. Allerdings sind Unternehmen derzeit mit bis zu 27 verschiedenen nationalen Formularen und somit einem erheblichen Verwaltungsaufwand konfrontiert.
Die EU-Kommission möchte daher ein zentrales digitales Meldeportal einrichten. Nach vorläufigen Schätzungen wird sich durch das Portal der Meldeaufwand für Unternehmen um mehr als 70 Prozent verringern. Allerdings wird die Verwendung des Portals für die Mitgliedstaaten freiwillig sein.
Schengen-Raum: Bulgarien und Rumänien sind jetzt vollwertige Mitglieder
Am 01.01.2025 sind Bulgarien und Rumänien vollwertige Mitglieder des Schengen-Raums geworden. Zwar sind sie bereits am 31.03.2024 dem Schengen-Raum beigetreten und es gelten dort seitdem die Schengen-Vorschriften (auch für die Ausstellung von Schengen-Visa), doch die Kontrollen an den Landesbinnengrenzen bestanden weiterhin. Lediglich die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen wurden aufgehoben.
Zum 01.01.2025 sind nun auch die Kontrollen an den Landesgrenzen zwischen Bulgarien und Rumänien und anderen Schengen-Staaten entfallen. Zu den Schengen-Staaten zählen die EU-Mitgliedstaaten (ohne Irland und Zypern) sowie Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.
Der Beitritt erleichtert unter anderem Dienstreisen zwischen Bulgarien bzw. Rumänien und anderen Schengen-Staaten. Drittstaatsangehörige benötigen je nach Nationalität ein Schengen-Visum der Kategorie C, um sich während eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten zu dürfen. Für einen längeren Aufenthalt kann ein Visum der Kategorie D erforderlich sein.
Singapur aktualisiert Qualifikationslisten und Gehaltsschwellen für Employment Pass
Im Rahmen des COMPASS-Regelwerks werden Anträge ausländischer Fachkräfte auf einen Employment Pass nach den folgenden Kriterien bewertet: Gehalt, Qualifikation, Diversität, Unterstützung des lokalen Arbeitsmarktes, Mangelberufe und strategische wirtschaftliche Prioritäten. Das singapurische Arbeitsministerium hat diese Kriterien zum 01.01.2025 aktualisiert und die Gehaltsschwellen für den fünfjährigen Employment Pass für erfahrene Techniker erhöht.
Zu den Änderungen gehören die Überarbeitung der Liste der Bildungseinrichtungen, deren Abschlüsse mit 20 Punkten honoriert werden, und die Anpassung der Liste beruflicher Qualifikationen, die einem Abschluss gleichwertig sind (10 Punkte). Außerdem wurde die Liste der Mangelberufe (20 Punkte) um drei Berufe in der Halbleiterbranche ergänzt.
Südafrika: Punkte sammeln für die Arbeitserlaubnis
Südafrika hat für Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Visums für Personen mit Schlüsselqualifikationen (Critical Skills Visa) ein punktebasiertes System eingeführt. Wer ein Visum für Telearbeit beantragt, muss ein Bruttoeinkommen von mindestens 650.976 (bisher 1.000.000) südafrikanischen Rand (rund 33.200 Euro) vorweisen können.
Punktebasiertes System
Maßgeblich sind die folgenden Kriterien: in der Liste der Schlüsselqualifikationen (Critical Skills List) aufgeführter Beruf, Bildungsabschluss, Berufserfahrung, Kenntnisse in einer offiziellen südafrikanischen Sprache, Überschreiten der Einkommensschwelle, „Trusted Employer“ als künftiger Arbeitgeber. Nur wer mindestens 100 Punkte erzielt, qualifiziert sich für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis oder eines Critical Skills Visa. Für Letzteres und das damit verbundene beschleunigte Antragsverfahren muss es sich zudem um eine Beschäftigung handeln, die in der Critical Skills List aufgeführt ist.
Für vor dem 09.10.2024 gestellte Anträge gelten teilweise Übergangsregelungen.
Registrierung
Wer in einem Staat steuerlich ansässig ist, mit dem (wie etwa mit Deutschland) ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, muss sich nur dann bei der südafrikanischen Finanzbehörde registrieren, wenn er sich für mehr als 183 Tage während eines beliebigen Zwölfmonatszeitraums in Südafrika aufhält.
Ihre Kontaktpersonen zu diesem Artikel: Martina Unrau, Jens Goldstein