Die neuen Werte gelten für alle Anträge auf Erteilung oder Verlängerung von EPs, die ab dem 01.06.2026 neu gestellt werden. Das Erfordernis der Nachfolgeplanung bedeutet, dass das Unternehmen malaysische Staatsangehörige ausbilden muss, damit diese später die betreffende Position übernehmen können. Wie die Nachfolgeplanung konkret zu gestalten ist, wurde noch nicht bekannt gegeben.
Der EP ist das wichtigste Visum für eine langfristige Arbeitserlaubnis in Malaysia. Die Kategorie I umfasst Top-Arbeitgeber und gesuchte Spezialisten und Spezialistinnen, Kategorie II versierte Experten und Expertinnen sowie Führungskräfte, Kategorie III fachkundiges Technik- und Support-Personal.
Arbeitgeber, die neue Entsendungen nach Malaysia oder die Verlängerung bestehender Einsätze planen, sollten prüfen, ob die zu vereinbarende Vergütung anzupassen ist. Alternativ kann ein früherer Beginn bzw. eine frühere Antragstellung ins Auge gefasst werden (soweit möglich).
Zudem sollte die weitere Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die ausstehenden Vorgaben zur Nachfolgeplanung für die Kategorien II und III aufmerksam verfolgt werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, auch aus Unternehmenssicht zu klären, welche Maßnahmen für eine erfolgreiche Nachfolgeplanung erforderlich sind.
Polen: Nach wie vor lange Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeiten in Polen sind nach wie vor lang, auch bei der Niederlassungserlaubnis. Sie bewegen sich meist im Bereich von vier bis sechs Monaten. Darüber hinaus werden Fiktionsbescheinigungen (als Nachweis über eine rechtzeitige Antragsstellung und den aktuellen legalen Status) nicht regelmäßig ausgestellt. Insbesondere Dienstreisen müssen immer wieder verschoben werden. Eine eher langfristige Planung ist daher weiterhin empfehlenswert.
Vereinigtes Königreich: Elektronische Reiseerlaubnis vollständig implementiert
Die elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, kurz ETA) ist seit 25.02.2026 vollständig implementiert. Wer eine ETA benötigt, hängt grundsätzlich von der Staatsangehörigkeit und dem Grund der Reise ab. Ausgenommen sind insbesondere
- Personen mit einem britischen oder irischen Personalausweis und
- Personen, die ohnehin bereits über die Erlaubnis verfügen, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten oder zu studieren.
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen beispielsweise in der Regel eine ETA und wenn sie für ein lokales Unternehmen arbeiten möchten, ein Visum. Das Vereinigte Königreich stellt hierzu detaillierte Informationen auf seiner Website zur Verfügung:
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten im Vereinigten Königreich einsetzen, sollten frühzeitig klären, wer davon nur mit einer ETA (oder nur mit einem Visum) einreisen darf, und die internen Prozesse entsprechend anpassen, um Verzögerungen und eventuelle zusätzliche Kosten zu vermeiden.