Two People climbing mountains

Vom Start-up zum Scale-up: Wachstum meistern – Compliance-Risiken vermeiden

Der Weg vom Start-up zum Scale-up gehört zu den spannendsten, aber auch anspruchsvollsten Phasen eines jungen Unternehmens. Während in der Gründungsphase vor allem Flexibilität, Geschwindigkeit und das Austesten innovativer Ideen im Vordergrund stehen, rücken im Skalierungsprozess Professionalität, klare Strukturen und konsequente Compliance immer stärker in den Fokus. Besonders steuerliche, aber auch sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen entwickeln sich dabei von einem eher nebensächlichen Thema zu einem strategisch wichtigen Risikofaktor. Sie können nicht nur die Wachstumschancen beeinflussen, sondern sind auch für die Attraktivität gegenüber Investoren maßgeblich. Dieser Artikel zeigt auf, welche Compliance-Herausforderungen Scale-ups (insbesondere im steuerlichen Bereich)  typischerweise erwarten – und wie sie sich frühzeitig auf eine erfolgreiche Wachstumsreise vorbereiten können.

Wachstumsphase

Sobald ein Unternehmen seinen Product-Market-Fit gefunden und die ersten Marktvalidierungen erfolgreich hinter sich gebracht hat, beginnt die eigentliche Wachstumsphase. Stark steigende Umsätze, internationale Expansion, wachsender Bedarf an Personal, der Einstieg professioneller Investoren und zunehmend komplexe Geschäftsmodelle prägen diese Phase. Mit dem Wachstum steigen allerdings nicht nur die Chancen, sondern unweigerlich auch die steuerlichen Risiken.

Umsatzsteuer

Eine der größten Herausforderungen betrifft die Umsatzsteuer, denn international skalierende Digitalmodelle geraten schnell in komplexe ausländische Umsatzsteuerregime. Die richtige Bestimmung des Leistungsorts, der Umgang mit One-Stop-Shop-Regelungen, unterschiedliche Anforderungen bei digitalen Leistungen oder physischen Gütern, ausländische Registrierungspflichten sowie die korrekte Rechnungsstellung sind alles andere als trivial. Die Umsatzsteuer erweist sich daher häufig als ein besonders fehleranfälliger Bereich. Doch gerade für Scale-ups können Fehler teuer werden – nicht nur finanziell, sondern auch hinsichtlich der Bewertung durch Investoren, die großen Wert auf die Einhaltung der umsatzsteuerlichen Vorgaben legen.

Rekrutierung gesuchter Fachleute

Insbesondere Start-ups, die neue Technologien entwickeln, benötigen hoch spezialisierte Fachleute, die häufig nur im Ausland rekrutiert werden können. Damit ergeben sich dann auch einwanderungsrechtliche Herausforderungen und Engpässe. Hier helfen nur eine vorausschauende Planung und professionelle Unterstützung, um unangenehme Überraschungen (wie Verzögerungen bei der Gewährung von Visa oder womöglich die Verweigerung des Aufenthaltstitels) zu vermeiden.

Zudem beschäftigen viele Scale-ups internationale Talente remote. Dabei entstehen schnell lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen im Ausland, und ertragsteuerliche Implikationen müssen geprüft werden (Stichworte: Betriebsstättenrisiko und angemessene Gewinnallokation). Auch arbeitsrechtliche Konsequenzen sind bei solchen Modellen zu bedenken.

Scheinselbständigkeit als Risiko in der Wachstumsphase

Gerade in der Skalierungsphase greifen viele Start-ups auf externe Fachkräfte wie freiberuflich Tätige zurück, um schnell Expertise aufzubauen. Wird deren Tätigkeit jedoch faktisch wie ein reguläres Arbeitsverhältnis ausgestaltet – etwa durch feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit oder enge Einbindung in interne Strukturen – droht die Einstufung als Scheinselbständigkeit. Die Folgen sind gravierend: Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz bis zu 30 Jahre), Bußgelder sowie arbeitsrechtliche Ansprüche der Betroffenen. Umso wichtiger ist es, klare vertragliche und praktische Abgrenzungen zu schaffen und im Zweifel frühzeitig ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

Motivierte Arbeitskräfte, aber auch mehr Komplexität durch Beteiligungsprogramme

Wurden die gewünschten Arbeitskräfte gewonnen, gilt es dann, sie nachhaltig zu motivieren. Gerade für Start-ups sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme hier eine interessante Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte trotz eines zunächst oft niedrigeren Gehaltsniveaus für sich zu gewinnen. Sie können an der erhofften positiven Entwicklung des Start-ups teilhaben, ohne dass die Liquidität des Unternehmens unmittelbar belastet wird.


Kugelschreiber, Geldscheine und eine Brille

Doch auch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme wie ESOP (Employee Stock Ownership Plan) oder virtuelle Stock Options, die im Wettbewerb um Talente eine zentrale Rolle spielen, bergen erhebliche steuerliche Risiken


Themen wie

  • die korrekte Bewertung des Unternehmens bzw. des Beteiligungsinstruments,
  • Dry-Income-Problematiken (Entstehung von steuerpflichtigen Einkünften ohne Zufluss von finanziellen Mitteln, um die Steuerschuld begleichen zu können),
  • unterschiedliche internationale Regelungen oder
  • sozialversicherungsrechtliche Tücken

führen schnell zu Stolperfallen. In Deutschland spielt zudem § 19a EStG (aufgeschobene Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen) eine wichtige Rolle, bietet aber nicht in jedem Fall Vorteile. Falsch gestaltete Programme können (zur Unzeit) zu hohen Steuerlasten für Mitarbeitende oder das Unternehmen führen.

Tochtergesellschaften im Ausland und Verrechnungspreisrisiken

Ein weiteres oft unterschätztes Risiko liegt in der internationalen Verrechnungspreisgestaltung. Sobald Tochtergesellschaften im Ausland gegründet werden – etwa für Vertrieb, Entwicklung oder Support –, sollte ein passendes Verrechnungspreiskonzept gefunden und implementiert werden. Eine der häufigsten Ursachen für spätere Auseinandersetzungen mit Finanzverwaltungen ist eine fehlende Konsistenz der im Verrechnungspreismodell vorgesehenen Vergütungen mit den tatsächlichen Wertbeiträgen der beteiligten Gesellschaften. Wertschöpfung wird bei technologiegetriebenen Start-ups und Scale-ups vor allem aus dem Einsatz immaterieller Wirtschaftsgüter (z. B. Software, Technologie, Daten, Marken) generiert. Hieraus ergeben sich besondere Herausforderungen, die in der Verrechnungspreisplanung frühzeitig berücksichtigt werden sollten.

Darüber hinaus sind zusätzliche Compliance-Verpflichtungen zu beachten, z. B. die Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. Eine fehlende oder unzureichende Dokumentation kann zu Bußgeldern und umfangreichen Anpassungen in Betriebsprüfungen führen. 

Lupe und Dokumente im Hintergrund

Besonders technologiegetriebene Scale-ups geraten zunehmend in den Fokus


Vollständige Nutzung von Anfangsverlusten sicherstellen

Hinzu kommt die Frage der Verlustvorträge. Viele Start-ups schreiben in frühen Jahren Verluste und bauen große steuerliche Verlustvorträge auf. Sobald jedoch Kapitalerhöhungen, Anteilsverkäufe an Investoren oder wesentliche Veränderungen in der Gesellschafterstruktur stattfinden, droht der teilweise oder vollständige Untergang dieser Verluste nach § 8c KStG. Die Sicherung der Verlustvorträge ist daher ein zentraler Bestandteil einer sorgfältig ausgearbeiteten steuerlichen Strategie.

Fördermöglichkeiten nutzen

Besonders häufig übersehen wird auch das Thema Forschungsförderung. Zahlreiche Tech-Unternehmen haben Anspruch auf steuerliche Vorteile oder eine direkte Förderung ihrer Entwicklungsleistungen – in Deutschland beispielsweise über die Forschungszulage von bis zu 1 Million Euro pro Jahr. Dennoch verzichten viele Scale-ups auf diese Möglichkeit, weil interne Strukturen oder klare Verantwortlichkeiten fehlen.

Auf Betriebsprüfungen vorbereitet sein

Mit zunehmender Größe steigt außerdem die Wahrscheinlichkeit von Betriebsprüfungen. Während Start-ups anfangs oft kaum geprüft werden, geraten schnell wachsende Unternehmen mit steigenden Umsätzen, internationalen Aktivitäten oder Förderanträgen in den Fokus der Finanzverwaltung und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ab diesem Zeitpunkt haben lückenlose Dokumentation und konsequente Compliance höchste Priorität.

Compliance sicherstellen – durch wirkungsvolle und angemessene Strukturen

Um diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern, ist es entscheidend, frühzeitig professionelle Strukturen aufzubauen. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten im Finance-Bereich, ein funktionierender Compliance-Kalender und ein Accounting, das zu den Anforderungen der jeweiligen Investorenmärkte – etwa Bilanzierung nach IFRS oder US-GAAP – passt. Die Steuerstrategie sollte eng mit der Wachstumsstrategie verknüpft sein: von der internationalen Strukturierung über den gezielten Aufbau von IP-Strukturen bis hin zur Frage, welche rechtlich selbständigen Einheiten wirklich strategisch sinnvoll sind. Gut durchdachte und konsequent umgesetzte Prozesse steigern zudem die Transparenz und erleichtern Due-Diligence-Prüfungen, erhöhen den Unternehmenswert und verbessern die Exit-Fähigkeit des Unternehmens.

Auch die Beteiligung der Belegschaft am Unternehmenserfolg will vorausschauend und international abgestimmt gestaltet werden, um steuerliche Nachteile – etwa durch Dry Income – zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Scale-ups ihre steuerlichen Risiken regelmäßig überprüfen, insbesondere bei Umsatzsteuer, Transfer Pricing, Verlustvorträgen, Lohnsteuer und Fördermitteln.


Fazit

Der Übergang vom Start-up zum Scale-up ist nicht nur unternehmerisch anspruchsvoll, sondern auch unter Compliance-Gesichtspunkten komplex. Unternehmen, die Wachstum ohne strukturiertes Steuer- und Compliance-Management angehen, riskieren erhebliche finanzielle und rechtliche Belastungen sowie Reputationsverluste. Wer jedoch frühzeitig eine durchdachte Compliance-Strategie entwickelt, legt das Fundament für nachhaltiges Wachstum, stärkt das Vertrauen von Investoren, steigert die internationale Wettbewerbsfähigkeit und schafft die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Exit. 


Ihre Kontaktpersonen für diesen Artikel: Heidi Schindler, Martin Neutzner, Nancy Adam, Tobias Spath, Martina Unrau, Sonny Königstein, Marc Pritzkow


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