Mehr Spielraum für Energiebeihilfen aus Brüssel

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Als Reaktion auf die erneuten geopolitischen Spannungen im Nahen Osten und stark gestiegenen Energiepreise hat die EU‑Kommission mit dem Middle Eastern Crises Temporary State Aid Framework (METSAF) neue beihilferechtliche Spielräume für Subventionen eröffnet. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mittlerweile die deutsche Richtlinie zum Industriestrompreis veröffentlicht. Unternehmen der Primärproduktion, Verkehrsunternehmen sowie energieintensive Unternehmen könnten nun von weiteren Energiebeihilfen profitieren.

Vor dem Hintergrund der Eskalation der Lage im Nahen Osten seit Februar 2026 und der damit verbundenen erheblichen Energiepreis‑ und Kostenschocks hat die EU‑Kommission am 29.04.2026 den METSAF verabschiedet. Der neue Rahmen gilt für Beihilfen, die zwischen dem 01.03.2026 und dem 31.12.2026 gewährt werden und eröffnet den Mitgliedstaaten einen breiteren beihilferechtlichen Handlungsspielraum zur Abfederung außergewöhnlicher Belastungen. Er erlaubt insbesondere befristete Heiz‑ und Kraftstoffpreisstützungen für klar benannte Sektoren. Daneben besteht auch die Möglichkeit der Anhebung der Beihilfeintensität bei Strompreisentlastungsprogrammen, die nach dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) genehmigt wurden, ohne dass hierfür ein erhöhter Dekarbonisierungsaufwand seitens der Unternehmen erforderlich wird. Eine Kumulierung mit Beihilfen, die gemäß den ETS-Beihilfeleitlinien gewährt wurden, soll bis zur Hälfte des Beihilfebetrags möglich sein, der im Rahmen des CISAF gewährt wurde. Der METSAF selbst begründet jedoch noch keine unmittelbaren Ansprüche, sondern bedarf einer nationalen Umsetzung.

Am 16.04.2026 hat die Europäische Kommission den deutschen Industriestrompreis auf Grundlage des bisherigen CISAF beihilferechtlich genehmigt. Danach darf Deutschland die Stromkosten energieintensiver Unternehmen rückwirkend ab dem 01.01.2026 bis Ende 2028 subventionieren. Mit der daraufhin am 06.05.2026 im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinie zur Strompreisentlastung für strom‑ und handelsintensive Unternehmen (Industriestrompreis) liegt nun auch die konkrete nationale Ausgestaltung des Industriestrompreises für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 vor. An den bisher bekannten Eckpunkten des Industriestrompreises ändert sich durch den METSAF zunächst nichts. Möglicherweise werden die von der EU gewährten neuen beihilferechtlichen Spielräume im Rahmen der in Kürze erwarteten Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation (SPK) genutzt. Denn im bisherigen CISAF war eine Kumulierung von SPK und Industriestrompreis für dieselben Stromverbräuche ausgeschlossen. Nach dem neuen Beihilferahmen der EU können dagegen nationale Entlastungen wie der Industriestrompreis und die SPK für das Jahr 2026 teilweise kumuliert werden. 

Flankiert wird der neue Beihilferahmen durch „AccelerateEU“, das die EU‑Kommission am 22.04.2026 vorgestellt hat. AccelerateEU ist kein Beihilfeinstrument, sondern ein politisches Maßnahmenpaket zur kurzfristigen Entlastung bei hohen Energiepreisen und zur langfristigen Stärkung der Energieunabhängigkeit Europas. Es bildet den strategischen Überbau, während der METSAF das beihilferechtliche Werkzeug liefert und Instrumente wie der Industriestrompreis die nationale Umsetzungsebene darstellen.

Betroffene Branchen der energieintensiven Industrie sollten sich auf die Umsetzung des Industriestrompreises vorbereiten und die Förderfähigkeit ihrer Standorte prüfen. Ob Unternehmen, die neben dem Industriestrompreis auch einen Anspruch auf die SPK haben und so von dem neuen Beihilferahmen profitieren, wird sich voraussichtlich erst im Rahmen der neuen SPK-Förderrichtlinie herausstellen. Gleichzeitig sollten alle Unternehmen die nationale Umsetzung des METSAF aufmerksam verfolgen und frühzeitig ermitteln, ob und unter welchen Voraussetzungen eine weitere Förderfähigkeit in Betracht kommt.

Der Volltext des METSAF-Beihilferahmens steht Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung.

Direkt zum METSAF-Beihilferahmen kommen Sie hier.


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