Bundestag und Bundesrat beschließen Senkung der LVSt und Neuauflage des 9. StBerGÄndG ohne Entlastungsprämie

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Nachdem der Bundesrat im Mai seine Zustimmung verweigert hatte, hat der Bundestag am 11.06.2026 die wesentlichen Inhalte des 9. Steuerberatungsänderungsgesetzes in einem neuen Gesetzgebungsverfahren erneut beschlossen – nun jedoch ohne die umstrittene Entlastungsprämie. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12.06.2026 fristverkürzt zugestimmt. Auch gegen das vom Bundestag beschlossene 2. LVStÄndG erhob der Bundesrat keine Einwendungen. 

Der Bundesrat hatte dem ursprünglichen 9. StBerGÄndG am 08.05.2026 nicht zugestimmt, da die darin enthaltene steuer- und sozialversicherungsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro aus Sicht der Länder mit zu hohen Aufkommensverlusten einherging. Auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichteten die Länder wie auch Bundesregierung und Bundestag. Stattdessen brachten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen inhaltsgleichen Fraktionsentwurf ohne die Prämie in den Bundestag ein (vgl. EY-Steuernachricht vom 20.05.2026) und initiierten damit ein erneutes Gesetzgebungsverfahren. Das leicht umbenannte Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht hat der Bundestag nun am 11.06.2026 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Am 12.06.2026 hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Damit sind die wesentlichen Maßnahmen des ursprünglichen Gesetzes beschlossen. Diese umfassen unter anderem Änderungen im Berufsrecht für Steuerberater, insbesondere eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots, sowie die Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 280 Prozent. Im Bereich der Grunderwerbsteuer wird die Signing-Closing-Problematik bei Share Deals entschärft und die Gesamthandsfiktion für GrESt-Zwecke entfristet. Die Änderungen zur Signing-Closing-Thematik gelten grundsätzlich für Erwerbsvorgänge, die nach dem Tag der Verkündung verwirklicht werden, mit der in den kommenden Wochen zu rechnen ist.

In seiner Sitzung am 12.06.2026 hat der Bundesrat zudem auch keine Einwendungen gegen das 2. LVStÄndG erhoben, nachdem der Bundestag das Gesetz bereits am 21.05.2026 beschlossen hatte (vgl. EY-Steuernachrichten vom 26.05.2026). Die Verkündung im Bundesgesetzblatt dürfte kurzfristig erfolgen. Der Gesetzgeber nimmt damit die Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze aus dem Jahr 2024 zurück und senkt die Steuersätze zum 01.07.2026 wie folgt:

  • Zielländer bis 2.500 Kilometer: von 15,53 Euro auf 13,03 Euro je Fluggast
  • Zielländer zwischen 2.500 und 6.000 Kilometer: von 39,34 Euro auf 33,01 Euro je Fluggast
  • Zielländer über 6.000 Kilometer: von 70,83 Euro auf 59,43 Euro je Fluggast