Aufgrund der 1.000-Euro-Entlastungsprämie versagte der Bundesrat dem 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (9. StBerGÄndG) die Zustimmung - ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen (vgl. EY-Steuernachricht vom 08.05.2026). Bisher war unklar, wie es mit den anderen Inhalten des Entwurfs weitergeht. Diese umfassten namentlich Änderungen im Berufsrecht für Steuerberater (und insbesondere beim Fremdbesitzverbot), in der Grunderwerbsteuer (u.a. Entschärfung der Signing-Closing-Thematik bei Share-Deals; die Entfristung der Gesamthandsfiktion für GrESt-Zwecke) und beim Gewerbesteuer-Hebesatz.
Nun entschied man sich dagegen, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das 9. StBerGÄndG damit in die Verlängerung zu schicken. Stattdessen haben CDU/CSU und SPD im Bundestag am 19.05.2026 den leicht umbenannten Entwurf für ein 9. Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht eingebracht. Inhaltlich ist der vorgelegte Entwurf abgesehen von der Streichung der Entlastungsprämie identisch mit der durch den Bundestag beschlossenen Fassung des 9. StBerGÄndG.
Geplant ist, den neuen Entwurf im Schnelldurchlauf zu beschließen. Eine erste Lesung im Bundestag soll bereits am Abend des 21.05.2026 erfolgen. Der Beschluss durch den Bundestag und die Zustimmung des Bundesrats soll bereits kurz darauf am 12.06.2026 erfolgen.
Der Volltext des Fraktionsentwurfs steht Ihnen auf der Internetseite des Bundestags zur Verfügung.
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