Niederlande: Systemwechsel bei Kapitaleinkünften („Box-3-Besteuerung“)

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Das niederländische Repräsentantenhaus (Tweede Kamer) hat am 12.02.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches unter anderem die Besteuerung von Kapitaleinkünften und Vermögen von Privatpersonen ab 2028 neu regeln soll. Das neue System soll auf die tatsächlichen Erträge sowie die realisierten und unrealisierten Wertentwicklungen abstellen und damit (übergangsweise) die gerichtlich verworfene fiktive Renditeermittlung ersetzen.

Seit der Einführung des aktuellen Einkommensteuergesetzes im Jahr 2001 basierte die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich auf einer fiktiven Rendite. Die tatsächliche Rendite wurde nur auf Antrag seit 2017 (im Rahmen eines Gegenbeweises) der Besteuerung zugrunde gelegt. Mit dem Actual Return Box 3 Act plant die niederländische Regierung nun einen Systemwechsel, der die bisherige Besteuerung vollständig ersetzen soll und künftig den Vermögenszuwachs als Besteuerungsgröße definiert. Damit sollen sämtliche tatsächliche Erträge (darunter Zinsen, Dividenden, Mieten und Pachten) sowie realisierte Veräußerungsgewinne und grundsätzlich auch unrealisierte Wertentwicklungen in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließen. Damit entsteht ein Kapitalertragssystem, das laufende Erträge und Wertschwankungen zusammenführt. Von der Regel der jährlichen Erfassung unrealisierter Wertänderungen sollen Immobilien sowie bestimmte StartupInvestitionen ausgenommen sein. Für diese Vermögenswerte soll weiterhin eine reine Realisationsbesteuerung gelten, sodass Wertänderungen erst bei Veräußerung oder vergleichbaren Realisationsereignissen steuerpflichtig werden.

Während der bisherige Steuersatz von 36 Prozent beibehalten werden soll, plant die niederländische Regierung eine Neuerung beim anzuwendenden Freibetrag. Während unter der bisherigen Regelung ein Teil des Vermögens steuerfrei gestellt und damit von der Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung ausgenommen wurde (59.357 Euro im Jahr 2026), kommt nun ein steuerfreier Pauschbetrag in Höhe von 1.800 Euro pro Jahr, auf die unter Box 3 fallenden Einkünften zur Anwendung. Diese Anpassung soll zu einer Entlastung von Steuerpflichtigen mit geringem Vermögen führen.

Zum steuerpflichtigen Vermögen gehören wie bisher unter anderem Immobilien, Nutzungsrechte, nicht privat genutzte bewegliche Gegenstände, finanzielle Vermögenswerte wie Barguthaben, Bankkonten und Wertpapiere. Für nicht ansässige Steuerpflichtige bleibt die Steuerpflicht auf in den Niederlanden belegenes Vermögen beschränkt.

Anders als bisher können Verluste künftig mit positiven Erträgen aus den Einkünften, die unter der Einkunftsart der „Box 3“ zusammengefasst werden, verrechnet und zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden können. Ein Rücktrag ist nicht vorgesehen. Zudem sollen Verluste erst ab einer Schwelle von 500 Euro berücksichtigt werden.

Politisch scheint es bereits absehbar zu sein, dass das neue System nicht der Endpunkt der Reform sein wird. Laut dem aktuell gültigen Koalitionsvertrag strebt die Regierung in Den Haag mittelfristig die Einführung eines Besteuerungsmodells an, welches rein auf dem Realisationsprinzip basiert. Das ab 2028 vorgesehene System, dem die andere Kammer des niederländischen Parlaments (Eerste Kamer) noch zustimmen muss, stellt somit voraussichtlich eine Übergangslösung dar.