Rückkehr aus Dubai: Steuerliche Weichen frühzeitig stellen

Verwandte Themen

Dubai galt jahrelang als beliebtes Ziel für Auswanderer auch angesichts der großzügigen steuerlichen Regelungen. Nun wird Dubai in den Konflikt im Nahen Osten hineingezogen. Dies wird vermutlich bei einigen auch zur Rückkehr nach Deutschland führen. Dabei sollten (wie bei allen Wegzügen und Rückkehren) jedoch auch die steuerlichen Folgen bedacht werden.

Die aktuelle Sicherheitslage in Dubai führt bei vielen dort lebenden Personen zu einer Neubewertung ihrer Wohnsitzplanung. Immer häufiger wird eine Rückkehr nach Deutschland erwogen. Ein solcher Schritt hat weitreichende steuerliche Konsequenzen, die oft unterschätzt werden – bietet aber zugleich Möglichkeiten, wenn rechtzeitig gehandelt wird.

Besonders relevant ist die Situation für Inhaber von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH-Anteilen, Aktien) oder Investmentfonds. Nach deutschem Steuerrecht gilt, dass bei einem Zuzug nach Deutschland sogar Wertsteigerungen, die während des Auslandsaufenthalts entstanden sind, später bei Realisierung (z. B. Verkauf) der deutschen Besteuerung unterworfen werden. Das gilt selbst, wenn diese wirtschaftlich keinen Bezug zu Deutschland aufweisen. Ein sogenannter „Step-Up“ der Anschaffungskosten auf den gemeinen Wert (Marktwert) im Zuzugszeitpunkt wird nur im Ausnahmefall gewährt. Dies kann zu einer erheblichen Steuerlast führen, obwohl der Wertzuwachs im Ausland generiert wurde.

Durch gezielte Planung lassen sich diese steuerlichen Folgen begrenzen. Ziel ist es dabei, vor dem Zuzug hohe steuerliche Anschaffungskosten zu begründen. Dadurch unterliegen in Deutschland nur noch die Wertsteigerungen nach dem Zuzug der Besteuerung. Zu beachten ist aber, dass die Gestaltung vor dem Zuzug (d.h. vor erneuter Begründung einer steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland) erfolgen muss. Nach der Rückkehr sind diese Optionen regelmäßig nicht mehr möglich.

Neben der Einkommensteuer wird häufig übersehen, dass mit dem erneuten Wohnsitz in Deutschland die unbeschränkte deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht einhergeht. Diese ist verbunden mit einem Zugriff auf das weltweite Vermögen. Vermögensübertragungen innerhalb der Familie (z. B. an Kinder oder Ehegatten) sowie erhaltene Schenkungen und Erbschaften sind nach deutschem Recht daher in der Regel steuerpflichtig, selbst wenn sich das Vermögen im Ausland befindet.

Vor der Rückkehr sollte (sofern möglich) geprüft werden, ob aktuell noch keine oder nur eine eingeschränkte deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht besteht und ob es sinnvoll ist, die Vermögensnachfolge bereits während des Auslandsaufenthalts zu regeln. Auch hier gibt es Wege, Vermögen steuerneutral oder optimiert auf die nächste Generation, eine Stiftung oder einen Trust zu übertragen und so spätere Steuerbelastungen zu vermeiden.

Zudem sollten deutsche Staatsangehörige beachten, dass ein erneuter Wegzug aus Deutschland (auch nach nur kurzer Ansässigkeit in Deutschland) eine fünfjährige nachlaufende Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht (bei Wegzug in die USA sogar zehnjährig) nach sich zieht. Eine Wohnsitznahme in Deutschland als „Zwischenstation“ ist in diesem Fall nachteilhaft.

Eine Rückkehr aus Dubai (oder anderen Staaten) nach Deutschland sollte nach Möglichkeit niemals ohne rechtzeitige steuerliche Vorbereitung erfolgen. Gerade bei größeren Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder Fondsanlagen kann eine frühzeitige Planung den Unterschied zwischen einer hohen und einer deutlich reduzierten Steuerbelastung ausmachen. Das gilt sowohl im laufenden Bereich als auch bei der Vermögensnachfolge.