Der Oberste Gerichtshof der USA hat die auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängten Importzölle als rechtswidrig eingestuft. Allerdings dürfte dies kein Ende der US-Zollpolitik sein. Neben der Prüfung von möglichen Zollrückerstattungen sollten sich die Unternehmen weiter mit Zollrisiken und den Auswirkungen auf Lieferketten und Verrechnungspreise befassen.
Laut Obersten Gerichtshof der USA sind die auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängten Importzölle rechtswidrig (vgl. bereits EY-Steuernachricht vom 20.11.2025). Nach Auffassung des Gerichts ermächtigt das Notstandsgesetz den Präsidenten nicht zur Einführung von Zöllen. Damit können länderspezifische IEEPA-Zölle künftig nicht mehr erhoben werden.
Das Urteil bringt jedoch noch keine unmittelbare Klarheit für Importeure. Der Supreme Court hat sich ausdrücklich nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Zölle geäußert. Ob und in welchem Umfang Rückzahlungen erfolgen, bleibt offen und dürfte von weiteren administrativen Entscheidungen oder zusätzlichen Verfahren abhängen.
Und das Urteil ist kein Ende der US-Zollpolitik. Die US-Regierung kündigte bereits an, ihre handelspolitischen Maßnahmen auf andere gesetzliche Grundlagen zu stützen. In Betracht kommen insbesondere:
- Section 232 des Trade Expansion Act (nationale Sicherheit),
- Section 301 und Section 338 des US‑Handelsrechts sowie
- Section 122 des Trade Act of 1974, der zeitlich begrenzte, nicht‑diskriminierende globale Zölle erlaubt.
Diese Alternativen sind teilweise rechtlich robuster, erfordern jedoch formale Untersuchungen und können neue Unsicherheiten für Unternehmen schaffen.
Fazit: Auch nach dem Wegfall der IEEPA-Zölle bleibt das handelspolitische Umfeld für Importeure volatil. Unternehmen sollten sich (weiter) zeitnah befassen mit:
- möglichen Rückerstattungsansprüchen,
- neuen Zollrisiken auf alternativer Rechtsgrundlage,
- sowie Auswirkungen auf Lieferketten und Verrechnungspreise.
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