Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, Aufzeichnungen über Art und Inhalt ihrer Geschäftsbeziehungen i.S.d. § 1 Abs. 4 AStG zu erstellen und die seit dem 01.01.2025 eine Prüfungsanordnung erhalten haben oder eine Prüfungsanordnung erhalten werden, sollten sich mit den neuen gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen. EY gibt einen Überblick.
Vergangenes Jahr hat der Gesetzgeber mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz die Aufzeichnungspflichten des § 90 Abs. 3 AO angepasst. Die Aufzeichnungspflichten umfassen seit dem 01.01.2025 neben der bislang bekannten Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation nun auch eine Übersicht über die Geschäftsvorfälle, sog. Transaktionsmatrix. Neu ist zudem, dass Steuerpflichtige nun verpflichtet sind, die Transaktionsmatrix im Falle einer Außenprüfung unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung der Finanzbehörde vorzulegen. Diese automatische Vorlagepflicht gilt zudem auch für das Master-File und Aufzeichnungen über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle.
Die Neuerungen sind ab dem 01.01.2025 anzuwenden. Die neuen Vorlagefristen gelten somit zwingend in allen Fällen, in denen die Prüfungsanordnung seit dem 01.01.2025 bekanntgegeben wurde oder noch bekanntgegeben wird. Zudem kann die Finanzbehörde im Rahmen der Außenprüfung jederzeit die Vorlage weiterer Aufzeichnungen, z.B. Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation (Local File) verlangen; hierbei ist ebenfalls die Frist von 30 Tagen zu beachten.
Steuerpflichtige sollten sich daher zeitnah mit den Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten auseinandersetzen, um insbesondere die Vorlagepflicht innerhalb der Frist zu erfüllen. Nachfolgende Checkliste gibt einen ersten Überblick über wesentliche Fragen, die sich Steuerpflichtige ab dem 01.01.2025 stellen sollten:
- Gab es außergewöhnliche Geschäftsvorfälle, z.B. Umstrukturierungen? Falls ja, wurde eine Dokumentation erstellt?
- Ist ein Master-File vorhanden?
- Ist eine Transaktionsmatrix vorhanden bzw. kann diese zeitnah („auf Knopfdruck“) generiert werden? Falls nein, geben wir Ihnen in unserem Flyer einen ersten Überblick über die Angaben der Transaktionsmatrix und wie Sie die Anforderungen ab dem 01.01.2025 erfüllen können. Beteiligen Sie sich zudem gerne an unserer kurzen Umfrage.