Vorerst keine Einigung zu ViDA im Rat der EU | EY-Umfrage zur E-Rechnung

In seiner Sitzung am 14.05.2024 konnte der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) keine Einigung über die Initiative zur Digitalisierung des Umsatzsteuerrechts „VAT in a Digital Age“ (ViDA) erzielen. Die belgische Ratspräsidentschaft hat bereits angekündigt, bis zur nächsten Sitzung des ECOFIN weiter an dem Kompromissvorschlag der EU-Richtlinie zu arbeiten, sodass dieser ggf. am 21.06.2024 einstimmig angenommen werden kann.

Die ViDA-Initiative (vgl. EY-Steuernachricht vom 08.12.2022) umfasst insbesondere drei Bausteine: Die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung und eines Meldesystems für bestimmte innergemeinschaftliche B2B-Umsätze, Änderungen für Online-Plattformen, die Personenbeförderungs- oder kurzfristige Vermietungsleistungen vermitteln, sowie die Erweiterung der bestehenden Regelungen für eine einzige Anlaufstelle (One-Stop-Shop, OSS). In einem aktualisierten Kompromissvorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft vom 08.05.2024 sollte u.a. das Datum zur Einführung der E-Rechnung und des Meldesystems von Anfang 2028 auf Juli 2030 verschoben werden (vgl. dazu auch den englischsprachigen EY-Tax Alert vom 14.05.2024).

Unabhängig davon hat Deutschland mit dem Wachstumschancengesetz eine Pflicht zur E-Rechnung im innerstaatlichen B2B-Bereich grundsätzlich zum 01.01.2025 eingeführt (vgl. EY-Steuernachricht vom 22.02.2024). 

eRechnung | Wegbereiter der umsatzsteuerlichen Digitalisierung

Mit der eRechnung stellen die EU-Mitgliedstaaten zunehmend die Weichen in Richtung transaktionsbezogener Umsatzmeldungen. Dies stellt eine Herausforderung für das steuerliche Reporting dar: Es sind mehr Pflichtangaben in kürzerer Bearbeitungszeit erforderlich. Dies betrifft viele steuerliche Prozesse und fordert die Steuerabteilungen zur Verbesserung der Datenqualität und zur Forcierung der Prozessautomatisierung auf. 

Person nutzt Smartphone und Laptop gleichzeitig für digitale Büroarbeit.