Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
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Webcast: Die novellierte EU Gebäuderichtlinie (EPBD) stellt Unternehmen vor neue Anforderungen an Energieeffizienz, Dekarbonisierung und die strategische Entwicklung von Immobilienportfolios. ➜ jetzt on demand ansehen!
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Harmonisierte und transparente Energieausweise und Gebäudedaten
Die EPBD stärkt die Rolle von Energieausweisen und Gebäudedaten. Energieausweise sollen künftig transparenter, aussagekräftiger und besser vergleichbar werden. Auf EU-Ebene ist dafür vorgesehen, Energieausweise stärker zu harmonisieren, unter anderem durch ein gemeinsames Template und gemeinsame Kriterien für Energieeffizienzklassen.
Gleichzeitig sollen Gebäudedaten besser digital verfügbar und auswertbar werden. Die in Energieausweisen enthaltenen Informationen sollen damit stärker in digitale Gebäudedatenbanken einfließen und systematischer nutzbar werden. Dadurch können Informationen zur Energieperformance des Gebäudebestands besser erfasst, verglichen und ausgewertet werden.
EPBD-Anforderungen zu Solarenergie, Ladeinfrastruktur und Mobilität
Die EPBD erweitert den Blick über die reine Energieeffizienz von Gebäuden hinaus. Sie sieht schrittweise Anforderungen an Solarenergieanlagen vor, sofern deren Installation technisch geeignet sowie wirtschaftlich und funktional realisierbar ist. Damit wird die Nutzung erneuerbarer Energie stärker in die Planung und Entwicklung von Gebäuden integriert.
Darüber hinaus stärkt die Richtlinie die Anforderungen an nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur, insbesondere durch Vorgaben zu Ladeinfrastruktur für Elektromobilität und Fahrradabstellplätzen. Damit betrachtet die EPBD Gebäude nicht nur als einzelne Bauwerke, sondern stärker als Teil künftiger Energie- und Mobilitätssysteme.
Bis wann muss die EPBD-Richtlinie umgesetzt werden?
Die EPBD ist seit 28. Mai 2024 in Kraft; die allgemeine Frist für ihre Umsetzung in nationales Recht endete am 29. Mai 2026. Da sich die Richtlinie zunächst an die Mitgliedstaaten richtet, ergeben sich konkrete Anforderungen an einzelne Gebäude grundsätzlich erst aus den jeweiligen nationalen Vorschriften. Zum Ablauf der Frist war die Umsetzung EU-weit noch nicht vollständig (siehe aktuellen EY EPBD Transposition Tracker): Am 15. Juli 2026 leitete die Europäische Kommission gegen alle 27 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren ein.
Wie wird die EPBD in Österreich umgesetzt?
In Österreich verteilt sich die Umsetzung auf Bundesrecht, OIB-Richtlinien und landesrechtliche Bestimmungen. Erste Schritte sind bereits erfolgt: Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2026 angepasst; Wien hat im Juli 2026 ein eigenes EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz kundgemacht. Die OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2025, ein technisches Regelwerk des Österreichischen Instituts für Bautechnik, wurde bislang in Wien und Tirol landesrechtlich übernommen. Eine vollständige und österreichweit einheitliche Umsetzung liegt jedoch noch nicht vor. Welche Anforderungen für ein konkretes Gebäude gelten, hängt daher insbesondere von Standort, Gebäudetyp, Nutzung und den jeweils anwendbaren Bestimmungen ab.