Wir laden Sie herzlich zum 6. EY Operational Transfer Pricing Symposium 2026 in unserem Büro in Frankfurt am Main/Eschborn ein. Diese Veranstaltung bietet Ihnen wieder die Gelegenheit, Ihr Wissen zu vertiefen und Ihre Perspektiven auf die neuesten Entwicklungen und Best Practices im Bereich OTP zu erweitern und sich mit Spezialist:innen für OTP und assoziierte Themenbereiche aus Beratung und Wirtschaft auszutauschen.
Warum sollten Sie teilnehmen?
- Brandaktuell: Bleiben Sie auf dem neuesten Stand der technologischen Entwicklungen bzw. Möglichkeiten, um die zunehmenden regulatorischen Herausforderungen zu bewältigen mit einem Einblick in ein erfolgreiches Change Management.
- Fokussiert: Erhalten Sie wertvolle Einblicke von führenden OTP-Spezialist:innen aus der Beratung und Wirtschaft.
- Praxisorientiert: Lernen Sie durch praxisnahe Podiumsdiskussionen, Workshops und Fallstudien, die wir in diesem Jahr gemeinsam mit ausgewählten Unternehmensvertreter:innen durchführen, wie Sie Ihre operativen Verrechnungspreisprozesse ausbauen und optimieren können.
Was ist geplant?
Die vorläufige Agenda unseres diesjährigen EY Operational Transfer Pricing Symposium 2026 mit dem geplanten Zeitplan finden Sie unter diesem Link.
Neben dem Plenarprogramm bieten wir verschiedene Breakout-Sessions zu ausgewählten aktuellen OTP-Themen an. Wählen Sie bitte bei der Registrierung drei Themen von den vier angebotenen Breakout-Sessions aus.
Bitte melden Sie sich bis spätestens zum 11. September 2026 über den angegebenen Link an.
Es fallen keine Teilnahmegebühren an - die Anzahl der Plätze ist jedoch limitiert. Sichern Sie sich daher frühzeitig Ihren Platz!
Aufgrund der limitierten Plätze bedeutet Registrierung (noch) nicht Teilnahmebestätigung. Weitere Informationen erhalten Sie möglichst zeitnah nach erfolgter Anmeldung.
Wir freuen uns darauf, Sie bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass – sofern Steuerpflicht besteht – EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft die auf die oben genannte Veranstaltung entfallende Steuer für Sie nach § 37b Einkommensteuergesetz in vollem Umfang übernimmt.