Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Wir unterstützen Sie mit einem breiten Portfolio an Serviceangeboten in den Bereichen Rechnungslegung, Finanzbuchhaltung und Reporting und helfen Ihnen, eine effiziente und effektive Finanzfunktion aufzubauen.
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Der Projekterfolg hängt stark von einer klar strukturierten Projektorganisation und einer frühzeitigen Einbindung des zuständigen Abschlussprüfers ab. Neben definierten Verantwortlichkeiten, abgestimmten Verfügbarkeiten und klaren Eskalationsmechanismen sind insbesondere maßgeschneiderte Arbeitspläne entscheidend. Diese steuern den gesamten Prozess – von der Erstellung der Accounting Memos und Policies über die IFRS‑Eröffnungsbilanz bis hin zum prüfungsfähigen IFRS-Konzernabschluss.
Schritt 2: Accounting Memos für wesentliche IFRS-Themen erstellen
Im nächsten Schritt erfolgen detaillierte dokumenten- und datenbasierte Analysen, um die HGB-Ausgangsbasis in ein prospektfähiges, kapitalmarkttaugliches IFRS-Reporting zu überführen. Im Fokus stehen dabei insbesondere IFRS-Themen, die Darstellung, Vergleichbarkeit und Steuerungslogik maßgeblich beeinflussen.
IFRS 8 „Geschäftssegmente“:
Die Segmentberichterstattung prägt die externe Wahrnehmung von Performance und Steuerung und ist ein zentraler Baustein der Equity Story. Im IPO-Prozess ist sie häufig mit einem erhöhten Abstimmungs- und Erstellungsaufwand verbunden.
IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“:
Die Umsatzrealisierung ist im Kapitalmarktumfeld von zentraler Bedeutung, da sie die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Finanzinformationen wesentlich beeinflusst.
IFRS 16 „Leasingverhältnisse“:
Die Bilanzierung von Leasingverpflichtungen wirkt sich direkt auf wesentliche Kennzahlen aus. Das Nutzungsrechtsmodell führt durch Abschreibungen und Zinsaufwand häufig zu positiven EBITDA-Effekten.
IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“:
Der Standard schaffte eine einheitliche Struktur für die Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zu Operating, Investing und Financing. Zudem gewinnen Management Performance Measures und die Vergleichbarkeit innerhalb der Peergroup an Bedeutung.
IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“:
Anteilsbasierte Vergütungen sind im IPO-Kontext besonders sensitiv ,da sie sowohl Verwässerungseffekte als auch die Ergebnisentwicklung beeinflussen. Neben der Vertragsanalyse erfordert dies die Entwicklung geeigneter Bewertungsmodelle sowie eine transparente Berichterstattung in den Notes.
Darüber hinaus sind die folgenden Standards von praktischer Relevanz:
- IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“: Unternehmensakquisitionen und Purchase Price Allocation
- IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“: Werthaltigkeitstests inklusive Goodwill-Zuordnung zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs)
- IFRS 9 „Finanzinstrumente“
Die Resultate der qualitativen und quantitativen Analysen werden in IFRS‑1-konformen, prüfungsfähigen Accounting Memos dokumentiert. Diese umfassen die Behandlung von Bilanzierungswahlrechten, den generellen Sachverhalt, relevante Vertragsstrukturen, wesentliche Unterschiede zum HGB sowie die Quantifizierung und Auswirkungen auf Abschluss und Kennzahlen.
Schritt 3: Eröffnungsbilanz und erster IFRS-Konzernabschluss
Die in den Accounting Memos definierten Bilanzierungs- und Bewertungsansätze werden in der IFRS-Eröffnungsbilanz umgesetzt. Sie bildet den Ausgangspunkt der Rechnungslegung und stellt sämtliche Vermögenswerte und Schulden erstmals nach IFRS-Grundsätzen dar. Gleichzeitig reflektiert sie die vollständige Überleitung von HGB auf IFRS und definiert damit den bilanziellen Startpunkt für alle weiteren Berichtsperioden.
Die IFRS-Eröffnungsbilanz ist somit ein wesentlicher Meilenstein der IFRS Conversion. Eine frühzeitige Prüfung durch den Abschlussprüfer ermöglicht die frühe Identifikation eines potenziellen Anpassungsbedarfs und dessen unmittelbare Umsetzung in den Folgeperioden.
Darauf aufbauend wird der erste vollständige IFRS‑Konzernabschluss inklusive aller erforderlichen Vergleichsperioden erstellt. Er dient als belastbarer Nachweis der erfolgreichen IFRS Conversion und schafft die Grundlage für zukünftige Abschlüsse, Prüfungsprozesse sowie die externe Finanzberichterstattung im Kapitalmarkt.