Ausgangsbasis für die Ableitung des RMA-Portfolios im ersten Schritt ist das jeweilige Portfolio, das im Rahmen des ALM ausgesteuert wird. Sofern mehrere (zum Beispiel nach Währungen getrennte) Portfolios parallel gesteuert werden, ergeben sich hieraus auch mehrere RMA-Portfolios, die den RMA-Prozess separat durchlaufen. Aus den nichtderivativen Geschäften des RMA-Portfolios wird die aktuelle organische Nettorisikoposition (Net Repricing Risk Exposure, NRRE) gemessen. Die Messung erfolgt dabei in der jeweils für das ALM verwendeten Metrik, also zum Beispiel pv01, nominales Exposure oder Key Rate Duration. Weitere für die Risikomessung wesentliche Parameter wie Zahlungsstrommodellierungen und die Laufzeitbandstruktur werden ebenfalls aus dem ALM übernommen.
Im zweiten Schritt wird die angestrebte Risikominderung (Risk Mitigation Objective, RMO) bestimmt. Die RMO ist der Teil der in Schritt 1 bestimmten NRRE, der durch die ALM-Aktivitäten mitigiert werden soll. Er repräsentiert den Umfang der Effekte, die buchhalterisch im Rahmen des RMA-Modells ausgeglichen werden sollen. Die RMO wird ebenfalls in der verwendeten Risikometrik bestimmt. Ausgangspunkt dafür ist die Steuerungswirkung aller im RMA-Portfolio vorhandenen derivativen Finanzinstrumente (Steuerungsderivate), also die derivative Nettorisikoposition pro Laufzeitband. Diese wird dann für jedes Laufzeitband zwei Tests unterzogen, dem Risikominderungstest und dem Risikolimittest. Sofern einer oder beide Tests nicht bestanden werden, wird der Betrag der derivativen Nettorisikoposition entsprechend vermindert, um die RMO zu bestimmen.
Um die in der jeweiligen Risikometrik pro Laufzeitband bestimmte RMO für buchhalterische Zwecke bewertbar zu machen, werden im dritten Schritt des RMA-Prozesses hypothetische Benchmark-Derivate konstruiert, deren ebenfalls nur hypothetische Steuerungswirkung genau der RMO pro Laufzeitband entsprechen muss. Die Methodik der Konstruktion hängt dabei stark von der verwendeten Risikometrik ab, unterliegt aber in jedem Fall den folgenden Vorgaben:
- Die variable Zinskondition entspricht dem im Portfolio ausgesteuerten Zinsrisiko.
- Es werden aktuelle Marktzinsen verwendet.
- Der hypothetische Fair Value des Benchmark-Derivats beträgt bei der Konstruktion null.
- Es gibt keine zusätzlichen, eventuell wertverzerrenden Konditionen.
Die konstruierten Benchmark-Derivate werden nicht eigenständig bilanziert. Sie werden jedoch nicht immer wieder neu konstruiert, sondern sind hypothetisch analog tatsächlichen Steuerungsderivaten fortzuführen und in nachfolgenden Prozessschritten und RMA-Zyklen mit den fortgeführten Werten zu berücksichtigen.
Im vierten Schritt des RMA-Prozesses wird die im ersten Schritt für in der Regel mehrere Zeitpunkte abgeleitete NRRE unter Berücksichtigung in der Zwischenzeit neu gewonnener Erkenntnisse zu getroffenen Annahmen zur Bestimmung der NRRE – zum Beispiel zur erwarteten Höhe vorzeitiger Rückzahlungen für jedes Laufzeitband – neu berechnet. Diese Neuberechnung erfolgt retrospektiv auf den jeweiligen Zeitpunkt der Berechnung der NRRE mit den zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Portfoliogeschäften. Der retrospektive Betrachtungszeitraum ist dabei grundsätzlich anhand der Ursachen der geänderten Annahmen zu bestimmen. Da diese Bestimmung in der Praxis jedoch schwierig sein kann, enthält der Standardentwurf als Vereinfachung die Möglichkeit, den rückwirkenden Betrachtungszeitraum bis zum Tag nach der letzten Berechnung der RMO zu begrenzen, sodass die vorherigen RMA-Buchungen unverändert bleiben können.
Die gegebenenfalls adjustierten NRREs werden nun in einem dritten Test, dem retrospektiven Risikominderungstest, mit der im zweiten Schritt für den jeweiligen Zeitpunkt abgeleiteten RMO verglichen. Sofern die RMO betragsmäßig über die adjustierte NRRE hinausgeht oder sogar gegenläufig sein sollte, ist sie entsprechend zu verringern, gegebenenfalls bis auf null.
Sofern die RMO im vierten Schritt adjustiert worden ist, sind in einem fünften Schritt die bereits konstruierten Benchmark-Derivate ebenfalls zu adjustieren, damit die Summe der hypothetischen Steuerungswirkungen aus den in den Schritten 2 und 4 konstruierten Benchmark-Derivaten zu jedem Zeitpunkt für jedes Laufzeitband der adjustierten RMO entspricht. Die Konstruktion der Benchmark-Derivate in diesem Schritt folgt grundsätzlich den oben genannten Vorgaben, erfolgt jedoch retrospektiv auf den jeweiligen Zeitpunkt unter Verwendung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktzinsen.
Während die Schritte 1 bis 5 durch die jeweilige Risikometrik determiniert sind, werden im abschließenden sechsten Schritt die buchhalterisch notwendigen Anpassungsbuchungen in Währungseinheiten laufzeitbandübergreifend abgeleitet. Ausgangsbasis für die neuartige Buchungslogik ist eine unveränderte Bilanzierung der im RMA-Portfolio enthaltenen originären und derivativen Finanzinstrumente entsprechend den allgemeinen Regelungen des IFRS 9.
Die Buchungen werden aus den seit Beginn eines RMA-Modells kumulierten Ergebniskomponenten der Steuerungsderivate und der konstruierten Benchmark-Derivate abgeleitet. Im Rahmen zweier „Lower of“-Tests wird jeweils der kleinere Betrag aller kumulierten Ergebniskomponenten beziehungsweise ausgewählter Ergebniskomponenten der Steuerungs- und der Benchmark-Derivate ermittelt und ergebniswirksam in einem bilanziellen Ausgleichsposten, dem RMA Adjustment, erfasst. Durch die Buchungslogik werden sowohl die Fair-Value-Änderungen der Steuerungsderivate, denen keine ergebniswirksam gebuchten zinsinduzierten Fair-Value-Änderungen der abgesicherten originären Finanzinstrumente gegenüberstehen, neutralisiert als auch die im Handelsergebnis enthaltenen realisierten Zinserträge als Teil des ausgesteuerten Zinsergebnisses im Zinsergebnis erfasst.
Um sicherzustellen, dass die in dem bilanzierten RMA Adjustment verkörperte zukünftige Kompensationswirkung des Nettozinsergebnisses nicht höher ist als der mit der originären Nettorisikoposition NRRE verbundene Kompensationsbedarf, ist zudem zu jedem Berichtsstichtag zu untersuchen, ob entsprechende Indikatoren für einen solchen RMA-Überhang vorliegen. Ein RMA-Überhang kann entstehen, wenn unerwartete Änderungen wie zum Beispiel der Verkauf eines signifikanten Volumens festverzinslicher Aktiva nicht vollständig bei der retrospektiven Adjustierung der Benchmark-Derivate berücksichtigt werden. Falls solche Indikatoren vorliegen, ist der Barwert der NRRE zu berechnen und mit dem bilanzierten RMA-Adjustment zu vergleichen. Der Barwert der NRRE repräsentiert dabei das RMA Adjustment, das sich bei vollständiger Absicherung der NRRE seit Beginn der Anwendung des RMA-Modells ergeben hätte. Sofern das tatsächliche RMA Adjustment den Barwert der NRRE übersteigt, ist es unmittelbar um den übersteigenden Betrag („Excess“) ergebniswirksam zu verringern.
Chancen des RMA-Modells: mehr Transparenz, Prognosefähigkeit und Prozesseffizienz
Das RMA-Modell bietet durch die deutliche Annäherung an das ALM zahlreiche Ansatzpunkte zur Verbesserung der Aussagefähigkeit des IFRS-Abschlusses von Banken. So führt die Zulässigkeit der Einbeziehung zum Beispiel von Sichteinlagen, kündbaren finanziellen Vermögenswerten sowie in gewissem Maße von modellierten Eigenkapitalbüchern zu einer deutlich höheren Übereinstimmung von ALM- und RMA-Portfolios. Das sich bei Anwendung des RMA-Modells ergebende Zinsergebnis entspricht konzeptionell dem Zinsergebnis aus der ausgesteuerten Nettozinsposition ohne ein separates, rein buchhalterisch getriebenes Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen. Auch die aus dem Portfolio Fair Value Hedge des IAS 39 resultierenden, schwer erläuterbaren fortlaufenden De- und Redesignationen im Rahmen des sogenannten Proxy-Hedgings sowie Amortisierungen gibt es im RMA-Modell nicht.