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Die optimale Festlegung der Zyklizitäten der verschiedenen Schritte des RMA-Prozesses erfordert ebenfalls eine komplexe Abwägung. Auch die Konstruktion der hypothetischen Benchmark-Derivate sowie deren hypothetische Bestandsführung sind herausfordernd. Die Methodik der Verwendung hypothetischer Derivate ist im Rahmen des Cashflow-Hedge-Accountings zwar einigen Bilanzierenden nicht unbekannt, im Rahmen des RMA-Modells jedoch eine deutlich komplexere Aufgabe. Auch die Frage der Verortung von Konstruktion und Bestandsführung in den IT-Systemen (bestandsführende Systeme, Risikomanagementsysteme und/oder Nebenbuch für Finanzinstrumente) ist eine wesentliche Umsetzungsentscheidung.
Weiterhin ergeben sich Herausforderungen im Falle mehrstufiger ALM-Strategien, zum Beispiel bei der zusammengefassten externen Aussteuerung von Nettopositionen aus Portfolios, die in verschiedenen Bankeinheiten gesteuert werden, oder aus einzelgeschäftlichen Absicherungen von Zinsänderungsrisiken durch Mikro-Fair-Value- oder Cashflow-Hedge-Beziehungen. Diesen kann zwar im RMA-Modell beispielsweise durch die zulässige Einbeziehung der verbleibenden Nettorisikopositionen aus Mikro-Hedge-Beziehungen (Hedged Exposures) teilweise begegnet werden, jedoch wird nicht in jedem Fall ein völliger Gleichlauf erreichbar sein.
Und auch die neuartige Buchungslogik als grundsätzlich überzeugende Kombination der bisher dichotomen Fair-Value- und Cashflow-Hedge-Accounting-Logiken weist bei der zulässigen Einbeziehung von als FVOCI klassifizierten finanziellen Vermögenswerten Schwächen auf, da sie zwar auch in diesem Fall die GuV-Volatilität auf das ökonomisch erreichte Maß begrenzt, die Eigenkapitalvolatilität aus der zinsinduzierten Schwankung der Neubewertungsrücklage jedoch nicht.
Zudem bedarf der Übergang insbesondere bei Anwendung des bisherigen Portfolio-Fair-Value-Hedge aus IAS 39 auf das neue RMA-Modell in Verbindung mit der im Rahmen der Übergangsregelungen ermöglichten Beendigung bisheriger Sicherungsbeziehungen und Neuausübung der Fair-Value-Option der sorgfältigen Ableitung einer zukünftigen bilanziellen Absicherungsstrategie.
Die hier genannten Herausforderungen stellen nur eine exemplarische, keinesfalls vollständige Aufzählung dar, verdeutlichen aber den herausfordernden Charakter der Umsetzung des RMA-Modells.
Zeitplan für das RMA-Modell: lange Kommentierungsfrist, Aufforderung zur Teilnahme an einem Field Testing, finaler IFRS 9 frühestens 2027
Das IASB hat im Oktober 2024 die Beratungen zum RMA-Modell abgeschlossen und am 3. Dezember 2025 einen Standardentwurf mit einer Kommentierungsfrist von zunächst 240 Tagen veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist wurde vom IASB im Mai 2026 bis zum 30. November 2026 verlängert, um möglichst vielen Anwendern ausreichend Zeit für eine intensive Beschäftigung mit dem RMA-Modell zu ermöglichen. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, das RMA-Modell in einem eigenständigen Kapitel des IFRS 9 aufzunehmen, wobei die Anwendung des RMA-Modells nicht verpflichtend sein wird. Sofern der Portfolio-Fair-Value-Hedge des bisherigen IAS 39 jedoch wie vorgeschlagen nicht mehr anwendbar sein wird, ergibt sich für viele Banken eine praktische Anwendungspflicht, da ansonsten insbesondere die GuV ihre Aussagefähigkeit weitgehend verlieren würde.