Beschäftigte junge Geschäftsfrau beugt sich über einen Schreibtisch mit Papierdokumenten.

Chancen und Herausforderungen von RMA für IFRS-bilanzierende Banken

Ziel des RMA-Modells ist für das IASB eine aussagefähigere und transparentere Abbildung des Zinsrisikomanagements von Banken in IFRS-Abschlüssen.


Überblick

  • Das IASB will den Portfolio-Fair-Value-Hedge durch das RMA-Modell ersetzen, um das Zinsrisikomanagement auf Portfolioebene besser abzubilden.
  • Das RMA-Modell adaptiert weitgehend die Risikomanagementsicht und führt zu einem auf der ausgesteuerten Nettozinsrisikoposition basierenden Zinsergebnis.
  • Die prozessuale Nutzung von Systemen und Methoden des Risikomanagements bietet großes Potenzial zur Steigerung von Prozesseffizienz und Ergebnistransparenz.
  • Die Aufwendungen zur Implementierung neuer Prozesse an der Schnittstelle zwischen Risikomanagement, Handel und Rechnungswesen sollten nicht unterschätzt werden.

Banken sind aufgrund ihres Geschäftsmodells Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die sie im Rahmen ihres Zinsrisikomanagements (Asset Liability Management, ALM) regelmäßig auf Portfolioebene messen und steuern. Da die allgemeinen IFRS-Regelungen zu Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten („Mixed Model“) nicht zu einer sachgerechten Abbildung dieser ALM-Aktivitäten führen, gibt es hierzu mit dem bisherigen Portfolio-Fair-Value-Hedge im IAS 39 (IAS 39 PFVH) eine spezifische Regelung.

Der IAS 39 PFVH führt zwar zu einer deutlich besseren Berücksichtigung der Zinsrisikosteuerung auf Portfolioebene in IFRS-Abschlüssen, wird jedoch seit Jahren insbesondere von Bilanzierenden kritisch gesehen. Wesentliche Kritikpunkte sind

  • die mangelnde Transparenz der Zinsrisikoaktivitäten und ihrer Auswirkungen auf den IFRS-Abschluss,
  • die eingeschränkte Zulässigkeit einzubeziehender Grund- und Sicherungsgeschäfte,
  • die mangelhafte Berücksichtigung der Dynamik der gesteuerten Portfolios und
  • die fehlende Erfolgsmessung der Zinssteuerung.

Daher hat das IASB das neue Risk Mitigation Accounting Model (RMA-Modell) entwickelt, das den IAS 39 PFVH ablösen soll. Das RMA-Modell ist das Ergebnis eines bereits seit über zehn Jahren währenden Projekts des IASB. Spätestens mit der Veröffentlichung des Exposure Draft „Risk Mitigation Accounting“ am 3. Dezember 2025 ist es nach unserer Einschätzung erforderlich, dass sich nach IFRS bilanzierende Banken, die bisher den IAS 39 PFVH anwenden, aber auch diejenigen, die hierfür alternative Bilanzierungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Mikro-Fair-Value-Hedges, Makro-Cashflow-Hedges oder die Fair-Value-Option nutzen, mit dem RMA-Modell vertraut machen, um ausreichend Zeit für eine sowohl fachlich als auch operativ unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten optimierte Einführung zu haben.

Das neue RMA-Modell

Ziel des RMA-Modells ist die Ableitung von Anpassungsbuchungen, die aufbauend auf den allgemeinen IFRS-Buchungen zu einer aussagefähigen Bilanzierung führen und zusammen mit den RMA-spezifischen Anhangangaben die oben genannten Kritikpunkte überwinden. Dabei soll die jeweils bestehende Zinsrisikostrategie berücksichtigt und die von den Kreditinstituten angewandten Risikometriken und- methoden möglichst weitgehend genutzt werden.

Das RMA-Modell ist als ein fortlaufender, aus sechs Schritten bestehender Prozess ausgestaltet:

  1. Ableitung des RMA-Portfolios und Bestimmung der Nettorisikoposition aus den organischen (nichtderivativen) Geschäften
  2. Bestimmung der risikomindernden Wirkung der Steuerungsderivate
  3. Konstruktion hypothetischer Derivate zur Bewertung der risikomindernden Wirkung
  4. retrospektive Verifizierung der risikomindernden Wirkung aus Schritt 2
  5. gegebenenfalls rückwirkende Anpassung der in Schritt 3 konstruierten hypothetischen Derivate
  6. Ableitung der notwendigen RMA-Buchungen

Der Zyklus der jeweiligen Schritte ist an der tatsächlichen zeitlichen Abfolge der ALM-Aktivitäten sowie des Berichtszyklus des Bilanzierenden auszurichten, sodass sich in der Regel kein rein sequenzieller RMA-Prozess ergeben wird, wie das folgende Ablaufschema illustriert:

Grafik zeigt ALM‑, RMA‑ und IFRS‑Prozess zur Steuerung und Buchung der risikomindernden Wirkung.

Ausgangsbasis für die Ableitung des RMA-Portfolios im ersten Schritt ist das jeweilige Portfolio, das im Rahmen des ALM ausgesteuert wird. Sofern mehrere (zum Beispiel nach Währungen getrennte) Portfolios parallel gesteuert werden, ergeben sich hieraus auch mehrere RMA-Portfolios, die den RMA-Prozess separat durchlaufen. Aus den nichtderivativen Geschäften des RMA-Portfolios wird die aktuelle organische Nettorisikoposition (Net Repricing Risk Exposure, NRRE) gemessen. Die Messung erfolgt dabei in der jeweils für das ALM verwendeten Metrik, also zum Beispiel pv01, nominales Exposure oder Key Rate Duration. Weitere für die Risikomessung wesentliche Parameter wie Zahlungsstrommodellierungen und die Laufzeitbandstruktur werden ebenfalls aus dem ALM übernommen.

Im zweiten Schritt wird die angestrebte Risikominderung (Risk Mitigation Objective, RMO) bestimmt. Die RMO ist der Teil der in Schritt 1 bestimmten NRRE, der durch die ALM-Aktivitäten mitigiert werden soll. Er repräsentiert den Umfang der Effekte, die buchhalterisch im Rahmen des RMA-Modells ausgeglichen werden sollen. Die RMO wird ebenfalls in der verwendeten Risikometrik bestimmt. Ausgangspunkt dafür ist die Steuerungswirkung aller im RMA-Portfolio vorhandenen derivativen Finanzinstrumente (Steuerungsderivate), also die derivative Nettorisikoposition pro Laufzeitband. Diese wird dann für jedes Laufzeitband zwei Tests unterzogen, dem Risikominderungstest und dem Risikolimittest. Sofern einer oder beide Tests nicht bestanden werden, wird der Betrag der derivativen Nettorisikoposition entsprechend vermindert, um die RMO zu bestimmen.

Um die in der jeweiligen Risikometrik pro Laufzeitband bestimmte RMO für buchhalterische Zwecke bewertbar zu machen, werden im dritten Schritt des RMA-Prozesses hypothetische Benchmark-Derivate konstruiert, deren ebenfalls nur hypothetische Steuerungswirkung genau der RMO pro Laufzeitband entsprechen muss. Die Methodik der Konstruktion hängt dabei stark von der verwendeten Risikometrik ab, unterliegt aber in jedem Fall den folgenden Vorgaben:

  • Die variable Zinskondition entspricht dem im Portfolio ausgesteuerten Zinsrisiko.
  • Es werden aktuelle Marktzinsen verwendet.
  • Der hypothetische Fair Value des Benchmark-Derivats beträgt bei der Konstruktion null.
  • Es gibt keine zusätzlichen, eventuell wertverzerrenden Konditionen.

Die konstruierten Benchmark-Derivate werden nicht eigenständig bilanziert. Sie werden jedoch nicht immer wieder neu konstruiert, sondern sind hypothetisch analog tatsächlichen Steuerungsderivaten fortzuführen und in nachfolgenden Prozessschritten und RMA-Zyklen mit den fortgeführten Werten zu berücksichtigen.

Im vierten Schritt des RMA-Prozesses wird die im ersten Schritt für in der Regel mehrere Zeitpunkte abgeleitete NRRE unter Berücksichtigung in der Zwischenzeit neu gewonnener Erkenntnisse zu getroffenen Annahmen zur Bestimmung der NRRE – zum Beispiel zur erwarteten Höhe vorzeitiger Rückzahlungen für jedes Laufzeitband – neu berechnet. Diese Neuberechnung erfolgt retrospektiv auf den jeweiligen Zeitpunkt der Berechnung der NRRE mit den zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Portfoliogeschäften. Der retrospektive Betrachtungszeitraum ist dabei grundsätzlich anhand der Ursachen der geänderten Annahmen zu bestimmen. Da diese Bestimmung in der Praxis jedoch schwierig sein kann, enthält der Standardentwurf als Vereinfachung die Möglichkeit, den rückwirkenden Betrachtungszeitraum bis zum Tag nach der letzten Berechnung der RMO zu begrenzen, sodass die vorherigen RMA-Buchungen unverändert bleiben können.

Die gegebenenfalls adjustierten NRREs werden nun in einem dritten Test, dem retrospektiven Risikominderungstest, mit der im zweiten Schritt für den jeweiligen Zeitpunkt abgeleiteten RMO verglichen. Sofern die RMO betragsmäßig über die adjustierte NRRE hinausgeht oder sogar gegenläufig sein sollte, ist sie entsprechend zu verringern, gegebenenfalls bis auf null.

Sofern die RMO im vierten Schritt adjustiert worden ist, sind in einem fünften Schritt die bereits konstruierten Benchmark-Derivate ebenfalls zu adjustieren, damit die Summe der hypothetischen Steuerungswirkungen aus den in den Schritten 2 und 4 konstruierten Benchmark-Derivaten zu jedem Zeitpunkt für jedes Laufzeitband der adjustierten RMO entspricht. Die Konstruktion der Benchmark-Derivate in diesem Schritt folgt grundsätzlich den oben genannten Vorgaben, erfolgt jedoch retrospektiv auf den jeweiligen Zeitpunkt unter Verwendung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktzinsen.

Während die Schritte 1 bis 5 durch die jeweilige Risikometrik determiniert sind, werden im abschließenden sechsten Schritt die buchhalterisch notwendigen Anpassungsbuchungen in Währungseinheiten laufzeitbandübergreifend abgeleitet. Ausgangsbasis für die neuartige Buchungslogik ist eine unveränderte Bilanzierung der im RMA-Portfolio enthaltenen originären und derivativen Finanzinstrumente entsprechend den allgemeinen Regelungen des IFRS 9.

Die Buchungen werden aus den seit Beginn eines RMA-Modells kumulierten Ergebniskomponenten der Steuerungsderivate und der konstruierten Benchmark-Derivate abgeleitet. Im Rahmen zweier „Lower of“-Tests wird jeweils der kleinere Betrag aller kumulierten Ergebniskomponenten beziehungsweise ausgewählter Ergebniskomponenten der Steuerungs- und der Benchmark-Derivate ermittelt und ergebniswirksam in einem bilanziellen Ausgleichsposten, dem RMA Adjustment, erfasst. Durch die Buchungslogik werden sowohl die Fair-Value-Änderungen der Steuerungsderivate, denen keine ergebniswirksam gebuchten zinsinduzierten Fair-Value-Änderungen der abgesicherten originären Finanzinstrumente gegenüberstehen, neutralisiert als auch die im Handelsergebnis enthaltenen realisierten Zinserträge als Teil des ausgesteuerten Zinsergebnisses im Zinsergebnis erfasst.

Um sicherzustellen, dass die in dem bilanzierten RMA Adjustment verkörperte zukünftige Kompensationswirkung des Nettozinsergebnisses nicht höher ist als der mit der originären Nettorisikoposition NRRE verbundene Kompensationsbedarf, ist zudem zu jedem Berichtsstichtag zu untersuchen, ob entsprechende Indikatoren für einen solchen RMA-Überhang vorliegen. Ein RMA-Überhang kann entstehen, wenn unerwartete Änderungen wie zum Beispiel der Verkauf eines signifikanten Volumens festverzinslicher Aktiva nicht vollständig bei der retrospektiven Adjustierung der Benchmark-Derivate berücksichtigt werden. Falls solche Indikatoren vorliegen, ist der Barwert der NRRE zu berechnen und mit dem bilanzierten RMA-Adjustment zu vergleichen. Der Barwert der NRRE repräsentiert dabei das RMA Adjustment, das sich bei vollständiger Absicherung der NRRE seit Beginn der Anwendung des RMA-Modells ergeben hätte. Sofern das tatsächliche RMA Adjustment den Barwert der NRRE übersteigt, ist es unmittelbar um den übersteigenden Betrag („Excess“) ergebniswirksam zu verringern.

Chancen des RMA-Modells: mehr Transparenz, Prognosefähigkeit und Prozesseffizienz

Das RMA-Modell bietet durch die deutliche Annäherung an das ALM zahlreiche Ansatzpunkte zur Verbesserung der Aussagefähigkeit des IFRS-Abschlusses von Banken. So führt die Zulässigkeit der Einbeziehung zum Beispiel von Sichteinlagen, kündbaren finanziellen Vermögenswerten sowie in gewissem Maße von modellierten Eigenkapitalbüchern zu einer deutlich höheren Übereinstimmung von ALM- und RMA-Portfolios. Das sich bei Anwendung des RMA-Modells ergebende Zinsergebnis entspricht konzeptionell dem Zinsergebnis aus der ausgesteuerten Nettozinsposition ohne ein separates, rein buchhalterisch getriebenes Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen. Auch die aus dem Portfolio Fair Value Hedge des IAS 39 resultierenden, schwer erläuterbaren fortlaufenden De- und Redesignationen im Rahmen des sogenannten Proxy-Hedgings sowie Amortisierungen gibt es im RMA-Modell nicht.


Das RMA-Modell bietet durch die deutliche Annäherung an das ALM zahlreiche Ansatzpunkte zur Verbesserung der Aussagefähigkeit des IFRS-Abschlusses von Banken.


Die Verwendung zahlreicher Methoden, Parameter und Funktionalitäten aus dem ALM bietet zudem viele Möglichkeiten zur Erhöhung des Automatisierungsgrades der relevanten Prozesse zur Ableitung der RMA-Buchungen. Zusätzlich können Synergien mit aufsichtsrechtlichen Regelungen wie zum Beispiel dem Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (Interest Rate Risk in the Banking Book, IRRBB) gehoben werden.

Herausforderungen des RMA-Modells: Komplexität, verbleibende Abweichungen und technische Hürden

Das RMA-Modell stellt die Bilanzierenden jedoch auch vor einige fachlich wie technisch anspruchsvolle Herausforderungen. Teilweise werden von Bankenvertreter:innen auch einzelne konzeptionelle Schwächen vorgebracht.

So werden sich die Abweichungen der Grundgesamtheit des ALM- und des RMA-Portfolios zwar verringern, aufgrund der weiterhin nicht zulässigen Einbeziehung emittierter Eigenkapitalinstrumente wie zum Beispiel bestimmter nach IFRS als Eigenkapital klassifizierter AT1-Anleihen sowie ergebniswirksam zum Fair Value (FVTPL) klassifizierter Fremdkapitalinstrumente werden jedoch in der Regel Unterschiede verbleiben, die im RMA-Prozess zu Verzerrungen führen können.


Das RMA-Modell stellt die Bilanzierenden jedoch auch vor einige fachlich wie technisch anspruchsvolle Herausforderungen. Teilweise werden von Bankenvertreter:innen auch einzelne konzeptionelle Schwächen vorgebracht.


Die optimale Festlegung der Zyklizitäten der verschiedenen Schritte des RMA-Prozesses erfordert ebenfalls eine komplexe Abwägung. Auch die Konstruktion der hypothetischen Benchmark-Derivate sowie deren hypothetische Bestandsführung sind herausfordernd. Die Methodik der Verwendung hypothetischer Derivate ist im Rahmen des Cashflow-Hedge-Accountings zwar einigen Bilanzierenden nicht unbekannt, im Rahmen des RMA-Modells jedoch eine deutlich komplexere Aufgabe. Auch die Frage der Verortung von Konstruktion und Bestandsführung in den IT-Systemen (bestandsführende Systeme, Risikomanagementsysteme und/oder Nebenbuch für Finanzinstrumente) ist eine wesentliche Umsetzungsentscheidung.
 

Weiterhin ergeben sich Herausforderungen im Falle mehrstufiger ALM-Strategien, zum Beispiel bei der zusammengefassten externen Aussteuerung von Nettopositionen aus Portfolios, die in verschiedenen Bankeinheiten gesteuert werden, oder aus einzelgeschäftlichen Absicherungen von Zinsänderungsrisiken durch Mikro-Fair-Value- oder Cashflow-Hedge-Beziehungen. Diesen kann zwar im RMA-Modell beispielsweise durch die zulässige Einbeziehung der verbleibenden Nettorisikopositionen aus Mikro-Hedge-Beziehungen (Hedged Exposures) teilweise begegnet werden, jedoch wird nicht in jedem Fall ein völliger Gleichlauf erreichbar sein.
 

Und auch die neuartige Buchungslogik als grundsätzlich überzeugende Kombination der bisher dichotomen Fair-Value- und Cashflow-Hedge-Accounting-Logiken weist bei der zulässigen Einbeziehung von als FVOCI klassifizierten finanziellen Vermögenswerten Schwächen auf, da sie zwar auch in diesem Fall die GuV-Volatilität auf das ökonomisch erreichte Maß begrenzt, die Eigenkapitalvolatilität aus der zinsinduzierten Schwankung der Neubewertungsrücklage jedoch nicht.
 

Zudem bedarf der Übergang insbesondere bei Anwendung des bisherigen Portfolio-Fair-Value-Hedge aus IAS 39 auf das neue RMA-Modell in Verbindung mit der im Rahmen der Übergangsregelungen ermöglichten Beendigung bisheriger Sicherungsbeziehungen und Neuausübung der Fair-Value-Option der sorgfältigen Ableitung einer zukünftigen bilanziellen Absicherungsstrategie.
 

Die hier genannten Herausforderungen stellen nur eine exemplarische, keinesfalls vollständige Aufzählung dar, verdeutlichen aber den herausfordernden Charakter der Umsetzung des RMA-Modells.
 

Zeitplan für das RMA-Modell: lange Kommentierungsfrist, Aufforderung zur Teilnahme an einem Field Testing, finaler IFRS 9 frühestens 2027

Das IASB hat im Oktober 2024 die Beratungen zum RMA-Modell abgeschlossen und am 3. Dezember 2025 einen Standardentwurf mit einer Kommentierungsfrist von 240 Tagen veröffentlicht. Darin wird vorgeschlagen, das RMA-Modell in einem eigenständigen Kapitel des IFRS 9 aufzunehmen, wobei die Anwendung des RMA-Modells nicht verpflichtend sein wird. Sofern der Portfolio-Fair-Value-Hedge des bisherigen IAS 39 jedoch wie vorgeschlagen nicht mehr anwendbar sein wird, ergibt sich für viele Banken eine praktische Anwendungspflicht, da ansonsten insbesondere die GuV ihre Aussagefähigkeit weitgehend verlieren würde.



Mit einem finalen Standard ist unseres Erachtens in Abhängigkeit vom mehrheitlichen Tenor der Kommentierungen frühestens im ersten Halbjahr 2027 zu rechnen. 


Zusammen mit dem Standardentwurf hat das IASB einen Aufruf zur Teilnahme an einem Field Testing veröffentlicht. Es ist zu erwarten, dass diverse Banken dieser Aufforderung folgen werden, da hierdurch zum einen deutlich validere Rückmeldungen möglich sind und zum anderen der Erkenntnisgewinn bezüglich einer individuell sinnvollen Umsetzung des RMA-Modells deutlich erhöht werden kann.

Mit einem finalen Standard ist unseres Erachtens in Abhängigkeit vom mehrheitlichen Tenor der Kommentierungen frühestens im ersten Halbjahr 2027 zu rechnen. Sofern das IASB den Bilanzierenden einen Umsetzungszeitraum von mindestens zwei Jahren einräumt, wäre ein Erstanwendungstermin für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2030 beginnen, zu erwarten.

Frühzeitige Auseinandersetzung mit dem RMA-Modell: Einflussnahme, Simulationen und Umsetzungsschritte

Für Banken bietet sich die Möglichkeit, durch qualifizierte Kommentierung des Standardentwurfs Einfluss auf die finale Ausgestaltung des RMA-Modells zu nehmen. Hierfür ist unseres Erachtens, basierend auf dem eigenen Geschäftsmodell und spezifischen ALM, eine intensive qualitative wie auch quantitative Auseinandersetzung mit dem neuen RMA-Modell notwendig. Dies wiederum bedingt nicht zuletzt die Schaffung quantitativer Simulationsmöglichkeiten.

Auch unabhängig von einer Kommentierung des Standardentwurfs ist es unseres Erachtens anzuraten, sich bereits jetzt mit dem RMA-Modell intensiv auseinanderzusetzen. Auf der Basis einer individuellen Betroffenheitsanalyse unter Einbindung von ALM, Handel und Rechnungswesen sind fachliche, prozessuale und technische Umsetzungsoptionen zu identifizieren und einzuwerten. Hierbei ist die Notwendigkeit der Implementierung neuer Fachprozesse ebenso zu berücksichtigen wie der Bedarf an neuen und möglicherweise beschleunigten IT-Funktionen und Datenlieferstrecken. Die jeweilige IT-Strategie und die mittelfristige Projektplanung sind hierfür wesentliche Rahmenbedingungen. Nicht unterschätzt werden sollte dabei, dass das RMA-Modell an der Schnittstelle von ALM, Rechnungswesen und Banksteuerung agiert und somit die Interessen vieler Beteiligter abzuwägen und eine zielführende Governance-Struktur aufzubauen ist.

Wie EY helfen kann

Wir können Sie bei der Vorbereitung und Durchführung der komplexen Transformationsaufgabe „RMA-Modell“ umfassend und individuell unterstützen. Sie profitieren dabei von unserer umfangreichen Expertise in der Ausgestaltung und Umsetzung von Hedge-Accounting-Modellen bei zahlreichen Banken.

Zum RMA-Modell haben wir bereits umfangreiches fachliches Know-how aufgebaut, verschiedene Projekterfahrungen bei Banken gesammelt und sind im regelmäßigen Austausch mit dem Standardsetter sowie den weiteren Stakeholdern. Wir verfügen über ein ausgearbeitetes Vorgehensmodell zur Durchführung aussagefähiger Vorstudien zum RMA-Modell, haben einen Überblick über mögliche Softwarelösungen verschiedener IT-Vendoren und haben ein eigenes RMA-Simulationstool entwickelt.


Fazit

Das RMA-Modell verändert die Abbildung des Zinsrisikomanagements im IFRS-Abschluss grundlegend. Es bietet dabei viel Potenzial für konzeptionelle und prozessuale Verbesserungen. Banken sollten frühzeitig eine individuelle Betroffenheitsanalyse durchführen, um Einfluss auf die finale Ausgestaltung zu nehmen und eine effiziente Umsetzung vorzubereiten.

Gleichzeitig bringt das Modell fachliche und technische Herausforderungen mit sich, etwa bei der Integration in bestehende Prozesse, der Definition geeigneter RMA-Zyklen und der Konstruktion und Bestandsführung der hypothetischen Benchmark-Derivate. Eine enge Zusammenarbeit zwischen ALM, Handel, Rechnungswesen und IT ist essenziell. Angesichts der ab 2030 absehbaren Einführung ist eine vorausschauende Planung entscheidend.


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