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Welche Chancen und Herausforderungen bietet das DRM-IFRS-Modell?

Das IASB möchte mit dem DRM-Modell eine aussagefähigere und transparentere Abbildung des Zinsrisikomanagements von Banken ermöglichen.


Überblick

  • Das IASB plant, den Portfolio-Fair-Value-Hedge durch das DRM-Modell zu ersetzen, da die aktuellen IFRS-Regeln das Zinsrisikomanagement unzureichend abbilden.
  • Das DRM-Modell adaptiert den Risikomanagementprozess für die Rechnungslegung und ermöglicht eine bilanziell risikoorientierte Bewertung und Buchung.
  • Das DRM-Modell steigert die Qualität und die Effizienz, erfordert aber eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung.

Banken sind aufgrund ihres Geschäftsmodells Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die sie im Rahmen ihres Risikomanagements regelmäßig auf Portfolioebene messen und steuern. Da die allgemeinen IFRS-Regelungen zu Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten („Mixed Model“) nicht zu einer sachgerechten Abbildung dieser Risikomanagementaktivitäten führen, gibt es hierzu mit dem bisherigen Portfolio Fair Value Hedge in IAS 39 (IAS 39 PFVH) eine spezifische Regelung.

Der IAS 3AS 39 PFVH führt zwar zu einer deutlich besseren Berücksichtigung der Zinsrisikosteuerung auf Portfolioebene in IFRS-Abschlüssen, wird jedoch seit Jahren insbesondere von Bilanzierern kritisch gesehen. Wesentliche Kritikpunkte sind

  • die mangelnde Transparenz der Zinsrisikoaktivitäten und derer Auswirkungen auf den IFRS-Abschluss,
  • die eingeschränkte Zulässigkeit einzubeziehender Grund- und Sicherungsgeschäfte,
  • die mangelhafte Berücksichtigung der Dynamik der gesteuerten Portfolios und
  • die fehlende Erfolgsmessung der Zinssteuerung.

Daher hat das IASB das neue Dynamic-Risk-Management-Modell (DRM-Modell) entwickelt, das den IAS 39 PFVH ablösen soll. Das DRM-Modell ist das Ergebnis eines bereits seit über zehn Jahren währenden Projekts des IASB. Es hat nach unserer Einschätzung mittlerweile einen Konkretisierungsgrad erreicht, der es erforderlich macht, dass sich nach IFRS bilanzierende Banken, die bisher den IAS 39 PFVH anwenden, aber auch diejenigen, die hierfür alternative Bilanzierungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Mikro-Fair-Value-Hedges, Makro -Cashflow-Hedges oder die Fair-Value-Option nutzen, mit dem zukünftigen DRM-Modell vertraut machen, um ausreichend Zeit für eine sowohl fachlich als auch operativ unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten optimierte Einführung zu haben.

Das neue DRM-Modell

Ziel des DRM-Modells ist die Ableitung von Anpassungsbuchungen, die aufbauend auf den allgemeinen IFRS-Buchungen zu einer aussagefähigen Bilanzierung führen und zusammen mit den DRM-spezifischen Anhangangaben die oben genannten Kritikpunkte überwinden. Dabei soll die jeweils bestehende Risikostrategie berücksichtigt und die von den Kreditinstituten angewandten Risikometriken und -methoden möglichst weitgehend genutzt werden.

Das DRM-Modell ist als ein fortlaufender Prozess aufeinanderfolgender Zyklen mit jeweils sechs Schritten ausgestaltet. Ausgangsbasis ist das jeweilige Portfolio, das im Rahmen des Zinsrisikomanagements ausgesteuert wird. Sofern mehrere (zum Beispiel nach Währungen getrennte) Portfolios parallel gesteuert werden, ergeben sich hieraus auch mehrere DRM-Portfolios, die den DRM-Prozess separat durchlaufen.

Grafische Darstellung des AML-Portfolios

Im ersten Schritt eines jeden DRM-Zyklus wird die aktuelle organische Risikoposition („CNOP“) aller im DRM-Portfolio enthaltenen, nicht derivativen Finanzinstrumente gemessen. Die Messung erfolgt dabei in der jeweils auch für das Risikomanagement verwendeten Metrik, also zum Beispiel pv01, nominales Exposure oder Key Rate Duration. Weitere für die Risikomessung wesentliche Parameter wie Zahlungsstrommodellierungen und die Laufzeitbandstruktur werden ebenfalls aus dem Risikomanagement übernommen.

Im zweiten Schritt wird die angestrebte Risikominderung (Risk Mitigation Intention, RMI) bestimmt. Die RMI ist der Teil der in Schritt 1 bestimmten CNOP, der durch die Risikomanagementaktivitäten mitigiert werden soll. Er repräsentiert grundsätzlich den Umfang der Effekte, die buchhalterisch im Rahmen des DRM-Modells ausgeglichen werden sollen. Die RMI wird ebenfalls in der verwendeten Risikometrik bestimmt. Ausgangspunkt dafür ist die Steuerungswirkung aller im DRM-Portfolio vorhandenen derivativen Finanzinstrumente pro Laufzeitband. Diese gesamte Steuerungswirkung wird dann für jedes Laufzeitband zwei Tests unterzogen, dem Risikominderungstest und dem Risikolimittest. Sofern einer oder beide Tests nicht bestanden werden, wird der Betrag der Steuerungswirkung entsprechend vermindert, um die RMI zu bestimmen.

Um die in der jeweiligen Risikometrik pro Laufzeitband bestimmte RMI für buchhalterische Zwecke bewertbar zu machen, werden im dritten Schritt des DRM-Prozesses hypothetische Benchmark-Derivate konstruiert, deren ebenfalls nur hypothetische Steuerungswirkung genau der RMI entsprechen muss. Die Methodik der Konstruktion ist dabei stark von der verwendeten Risikometrik abhängig, unterliegt aber in jedem Fall den folgenden Prämissen:

  • Die variable Zinskondition entspricht dem im Portfolio ausgesteuerten Zinsrisiko.
  • Es werden aktuelle Marktzinsen verwendet.
  • Der Fair Value des Benchmark-Derivats beträgt bei der Konstruktion null.
  • Es gibt keine zusätzlichen, eventuell wertverzerrenden Konditionen.

Die konstruierten Benchmark-Derivate werden nicht eigenständig bilanziert.

Diese ersten drei Schritte werden zu Beginn eines jeden DRM-Zyklus prospektiv durchgeführt. Die Schritte 4 bis 6 werden dagegen am Ende eines jeden DRM-Zyklus retrospektiv durchgeführt. Die Länge des DRM-Zyklus ist vom Standardsetzer nicht vorgegeben und ein wesentlicher Parameter im Rahmen der individuellen Umsetzung des DRM-Modells.

Im vierten Schritt eines jeden DRM-Zyklus wird zunächst die im ersten Schritt abgeleitete CNOP unter Berücksichtigung zwischenzeitlich neuerer Erkenntnisse – zum Beispiel zur erwarteten Höhe vorzeitiger Rückzahlungen für jedes Laufzeitband – neu berechnet. Diese Neuberechnung erfolgt retrospektiv auf den Zeitpunkt des Beginns des DRM-Zyklus. Entsprechend wird hierbei zwischenzeitliches Neugeschäft nicht berücksichtigt. Die gegebenenfalls adjustierte CNOP wird nun in einem dritten Test, dem retrospektiven Risikominderungstest, mit der im zweiten Schritt abgeleiteten RMI verglichen. Sofern die RMI betragsmäßig über die adjustierte CNOP hinausgeht oder dieser sogar gegenläuft, ist die RMI entsprechend zu verringern, gegebenenfalls bis auf null.

Sofern die RMI im vierten Schritt adjustiert worden ist, sind in einem fünften Schritt zusätzliche Benchmark-Derivate zu konstruieren, damit die Summe der hypothetischen Steuerungswirkungen aus den in den Schritten 2 und 4 konstruierten Benchmark-Derivaten für jedes Laufzeitband der adjustierten RMI entspricht. Die Konstruktion der Benchmark-Derivate in diesem Schritt folgt grundsätzlich den oben genannten Prämissen, erfolgt jedoch retrospektiv auf den Zeitpunkt des Beginns des DRM-Zyklus unter Verwendung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktzinsen.

Während die Schritte 1 bis 5 durch die jeweilige Risikometrik determiniert sind, werden im abschließenden Schritt 6 die buchhalterisch notwendigen Anpassungsbuchungen in Währungseinheiten abgeleitet. Ausgangsbasis für die neuartige Buchungslogik ist eine unveränderte Bilanzierung der im DRM-Portfolio enthaltenen originären und derivativen Finanzinstrumente entsprechend den allgemeinen Regelungen des IFRS 9.

Die Buchungen werden dann aus den seit Beginn eines DRM-Modells kumulierten Ergebniskomponenten der Steuerungsderivate und der konstruierten Benchmark-Derivate abgeleitet. Im Rahmen zweier „Lower of“-Tests wird jeweils der kleinere Betrag aller kumulierten Ergebniskomponenten beziehungsweise ausgewählter Ergebniskomponenten der Steuerungs- und der Benchmark-Derivate ermittelt und ergebniswirksam in einem bilanziellen Ausgleichsposten, dem DRM-Adjustment, erfasst. Durch die Buchungslogik werden sowohl die Fair-Value-Änderungen der Steuerungsderivate, denen keine ergebniswirksam gebuchten zinsinduzierten Fair-Value-Änderungen der abgesicherten originären Finanzinstrumente gegenüberstehen, neutralisiert als auch die im Handelsergebnis enthaltenen realisierten Zinserträge als Teil des ausgesteuerten Zinsergebnisses im Zinsergebnis erfasst.

Um sicherzustellen, dass das bilanzierte DRM-Adjustment nicht höher ist als die aus den Vorteilen der originären Nettorisikoposition CNOP zu erwartenden zukünftigen ökonomischen Vorteile, ist zudem zu jedem Berichtsstichtag ein Kapazitätstest durchzuführen. Falls das DRM-Adjustment den Fair Value der CNOP übersteigt, ist der übersteigende Betrag ergebniswirksam auszubuchen.

Nach dem sechsten Schritt beginnt der nächste DRM-Zyklus wieder mit dem ersten Schritt unter Einbeziehung des seit Beginn des vorherigen DRM-Zyklus kontrahierten originären Neugeschäfts und abgeschlossener Steuerungsderivate. Die bisher konstruierten Benchmark-Derivate werden ebenfalls übernommen, weiter hypothetisch fortgeführt und im neuen DRM-Zyklus berücksichtigt.

 

Chancen des DRM-Modells: mehr Transparenz, Prognosefähigkeit und Effizienz im IFRS-Abschluss

Das DRM-Modell bietet durch die deutliche Annäherung an das Risikomanagement zahlreiche Ansatzpunkte zur Verbesserung der Aussagefähigkeit des IFRS-Abschlusses von Banken. So können im zukünftigen DRM-Modell zum Beispiel auch Sichteinlagen und kündbare finanzielle Vermögenswerte einbezogen werden. Die Erklärbarkeit und auch Prognosefähigkeit des Zinsergebnisses einschließlich der aus dem DRM-Modell abgeleiteten Anpassungsbuchungen wird unserer Einschätzung nach deutlich steigen, unter anderem durch den Wegfall regelmäßiger De- und Redesignationen, des sogenannten Proxy-Hedgings sowie bisher notwendiger Amortisierungen. 


Das DRM-Modell bietet durch die deutliche Annäherung an das Risikomanagement zahlreiche Ansatzpunkte zur Verbesserung der Aussagefähigkeit des IFRS-Abschlusses von Banken.


Die Verwendung zahlreicher Methoden, Parameter und Funktionalitäten aus dem Risikomanagement bietet zudem viele Möglichkeiten zur Erhöhung des Automatisierungsgrades des Hedge-Accounting-Prozesses. Zusätzlich können Synergien mit aufsichtsrechtlichen Regelungen wie zum Beispiel dem Zinsänderungsrisiko (Interest Rate Risk in the Banking Book, IRRBB) gehoben werden.

Herausforderungen des DRM-Modells: Komplexität, Abweichungen und technische Hürden

Das neue DRM-Modell beinhaltet jedoch auch einige fachlich wie technisch anspruchsvolle Herausforderungen. Teilweise werden von Bankenvertretern auch einzelne konzeptionelle Schwächen vorgebracht.

So werden sich die Abweichungen der Grundgesamtheit des Risikomanagement- und des DRM-Portfolios zwar verringern, aufgrund der weiterhin nicht zulässigen Einbeziehung emittierter Eigenkapitalinstrumente wie zum Beispiel bestimmter AT1-Anleihen oder modellierter Eigenkapitalbücher sowie ergebniswirksam zum Fair Value (FVTPL) klassifizierter Fremdkapitalinstrumente werden jedoch in der Regel Unterschiede verbleiben, die im DRM-Prozess zu Verzerrungen führen können.

Die optimale Festlegung der Länge eines DRM-Zyklus erfordert ebenfalls eine komplexe Abwägung. Aus rein fachlicher Sicht führt nach unserer vorläufigen Analyse ein kurzer DRM-Zyklus von beispielsweise einem Tag zu besseren Ergebnissen, da originäres Neugeschäft und derivative Steuerungsinstrumente zeitnah einbezogen werden, Verzerrungen durch retrospektive Betrachtungen minimiert und eine weitgehende Annäherung an das in der Regel tägliche Zinsrisikomanagement von Banken erfolgt. Das tägliche Durchlaufen eines vollständigen DRM-Zyklus ist operativ und technisch aber sicherlich eine anspruchsvolle Aufgabe.


Das tägliche Durchlaufen eines vollständigen DRM-Zyklus ist operativ und technisch sicherlich eine anspruchsvolle Aufgabe.


Auch die Konstruktion der hypothetischen Benchmark-Derivate sowie deren hypothetische Bestandsführung sind herausfordernd. Die Methodik der Verwendung hypothetischer Derivate ist im Rahmen des Cashflow-Hedge-Accountings zwar einigen Bilanzierern nicht unbekannt, im Rahmen des DRM-Modells jedoch eine deutlich komplexere Aufgabe. Auch die Frage der Verortung der Konstruktion und Bestandsführung in den IT-Systemen (bestandsführende Systeme, Risikomanagementsysteme und/oder Nebenbuch für Finanzinstrumente) ist eine wesentliche Umsetzungsentscheidung.

Weiterhin ergeben sich Herausforderungen im Falle von mehrstufigen Risikomanagementsystemen, zum Beispiel bei der zusammengefassten externen Aussteuerung von Nettopositionen aus Portfolios, die in verschiedenen Bankeinheiten gesteuert werden. Diesen kann zwar im DRM-Modell beispielsweise durch die zulässige Einbeziehung aggregierter Exposures teilweise begegnet werden, jedoch wird nicht in jedem Fall ein völliger Gleichlauf erreichbar sein.

Die hier genannten Herausforderungen stellen nur eine exemplarische, keinesfalls vollständige Aufzählung dar, verdeutlichen aber den herausfordernden Charakter der Umsetzung des DRM-Modells.

Zeitplan für das DRM-Modell: Standardentwurf 2025, finaler IFRS 9 frühestens 2027

Das IASB hat im Oktober 2024 die Beratungen zum DRM-Modell abgeschlossen. Die Mitarbeitenden des IASB entwickeln seither auf der Basis der bisher getroffenen vorläufigen Entscheidungen einen Standardentwurf, der das DRM-Modell als eigenständiges Kapitel in IFRS 9 einfügen soll. Die Veröffentlichung des Entwurfs ist für das vierte Quartal 2025 avisiert. Die Kommentierungsfrist wird 240 Tage betragen, sodass mit einem finalen Standard unseres Erachtens frühestens im ersten Halbjahr 2027 zu rechnen ist. Sofern das IASB den Bilanzierern einen Umsetzungszeitraum von mindestens zwei Jahren einräumt, wäre ein Erstanwendungstermin ab dem 1. Januar 2030 zu erwarten.

Frühzeitige Auseinandersetzung mit dem DRM-Modell: Einflussnahme, Simulationen und Umsetzungsschritte

Für Banken bietet sich die Möglichkeit, durch qualifizierte Kommentierung des Standardentwurfs Einfluss auf die finale Ausgestaltung des DRM-Modells zu nehmen. Hierfür ist basierend auf dem eigenen Geschäftsmodell und Risikomanagement eine intensive qualitative wie auch quantitative Auseinandersetzung mit dem neuen DRM-Modell notwendig. Das wiederum bedingt nicht zuletzt die Schaffung quantitativer Simulationsmöglichkeiten.

Auch unabhängig von einer Kommentierung des Standardentwurfs ist es unseres Erachtens anzuraten, sich bereits jetzt mit dem DRM-Modell intensiv auseinanderzusetzen. Auf der Basis einer individuellen Betroffenheitsanalyse unter Einbindung von Risikomanagement, Handel und Rechnungswesen sind fachliche Umsetzungsoptionen zu identifizieren und einzuwerten. Hierbei ist die Notwendigkeit der Implementierung neuer Fachprozesse ebenso zu berücksichtigen wie der Bedarf an neuen und möglicherweise beschleunigten IT-Funktionen und Datenlieferstrecken. Die jeweilige IT-Strategie und die mittelfristige Projektplanung sind hierfür wesentliche Rahmenbedingungen. Nicht unterschätzt werden sollte dabei, dass das DRM-Modell an der Schnittstelle von Risikomanagement, Rechnungswesen und Banksteuerung agiert und somit die Interessen vieler Beteiligter abzuwägen und eine zielführende Governance-Struktur aufzubauen ist.

Fazit

Das DRM-Modell verändert die Abbildung des Zinsrisikomanagements im IFRS-Abschluss. Banken sollten frühzeitig eine individuelle Betroffenheitsanalyse durchführen, um Einfluss auf die finale Ausgestaltung zu nehmen und eine effiziente Umsetzung vorzubereiten.

Gleichzeitig bringt das Modell fachliche und technische Herausforderungen mit sich, etwa bei der Integration in bestehende Prozesse und der Definition geeigneter DRM-Zyklen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Risikomanagement, Rechnungswesen und IT ist essenziell. Angesichts der für 2030 vorgesehenen Einführung ist eine vorausschauende Planung entscheidend.

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