Bild einer Krankenhaus-Rezeptionistin, die eine Maus hält.

Digitalisierung im Krankenhaus: Wie das KHVVG neue Wege eröffnet

Dieser Artikel untersucht die Auswirkungen des KHVVG auf die Digitalisierung von Krankenhäusern sowie die damit verbundenen Vorteile und Herausforderungen.


Überblick

  • Das KHVVG ist eine Chance für Klinikträger, notwendige Investitionen über Förderungen abzudecken, sofern diese bestimmte Merkmale erfüllen.
  • Dabei wird auch die Digitalisierung im Krankenhaus gefördert, z.B. um die standortübergreifende Konzentration von Versorgungskapazitäten zu verbessern.
  • Als erfahrene Berater im Gesundheitswesen unterstützen wir Sie gerne entlang des gesamten Förderprozesses.

Die deutsche Krankenhauslandschaft steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) treibt der Gesetzgeber nicht nur dringend benötigte Strukturreformen voran, sondern er legt auch den Grundstein für eine digitale Gesundheitsversorgung. Im Zentrum steht der neu geschaffene Transformationsfonds, ein milliardenschweres Instrument zur Förderung zukunftsweisender Projekte in der stationären Versorgung.

In einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 21. März 2025 heißt es:

Mit dem Transformationsfonds helfen wir den Bundesländern, in moderne Klinikstrukturen zu investieren. Um Patientinnen und Patienten flächendeckend besser zu versorgen, werden Krankenhäuser zusammengelegt, Behandlungszentren aufgebaut, die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und ambulanter Medizin verbessert. Die Qualität der Versorgung wird damit besser für Patienten.

50 Milliarden für die Zukunft: Digitalisierung mit Rückenwind

Der Transformationsfonds soll im Zeitraum von 2026 bis 2035 ein Finanzvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Durch den neuen Artikel 143h des Grundgesetzes (Sondervermögen) wurde die verfassungsrechtliche Finanzierungsrundlage geschaffen, um den Transformationsfonds gemeinsam mit den Ländern umzusetzen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren werden die geplanten 50 Milliarden Euro sowohl vom Bund als auch von den Ländern bereitgestellt.

Zwar liegt der Schwerpunkt des Gesetzes auf der Verbesserung der Versorgungsstrukturen, doch auch Investitionen in digitale Infrastruktur und IT-Modernisierung sind ausdrücklich förderfähig – sofern sie den Förderkriterien entsprechen. Förderfähige Kosten, die explizit die Digitalisierung betreffen, sind zum Beispiel beim Fördertatbestand 1 (FTB  1), „Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten“, Kosten für die sachgerechte Ausstattung, Einrichtung, Medizintechnik und weitere technische Geräte der Räumlichkeiten sowie Verwaltungskosten und Kosten für die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen. Bei anderen Fördertatbeständen sind es Kosten für die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung interoperabler und sicherer informations- oder kommunikationstechnischer Systeme und Anlagen. Diese und weitere Beispiele verdeutlichen, dass das KHVVG auch die digitale Transformation der Klinikträger unterstützt. Damit ist klar: Digitalisierung ist integraler Bestandteil der Transformation, nicht nur eine Begleiterscheinung.

Acht Fördertatbestände – und wie Digitalisierung sie unterstützt

Laut der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) können Krankenhäuser Fördermittel zu acht spezifischen Fördertatbeständen beantragen. Besonders relevant für die Digitalisierung sind hier FTB 1 „Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten“, FTB 2 „Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ und FTB 3 „Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern“. 

Hier einige Umsetzungsmöglichkeiten, wie diese Fördertatbestände zur weiteren Digitalisierung genutzt werden können:

Förderverfahren: So funktioniert’s

Sobald der Bedarf klar ist, muss ein Antrag gestellt werden. Die Kliniken bzw. deren Träger informieren das zuständige Landesministerium über das geplante Vorhaben, das durch den Transformationsfonds unterstützt werden soll. Anschließend entscheidet das Land, für welche Vorhaben ein Förderantrag gestellt werden soll, und reicht einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein. Nur die Bundesländer können Fördermittel aus dem Transformationsfonds beantragen. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Das Krankenhaus bzw. der Träger analysiert den Bedarf (inkl. Kostenschätzung, etc.), ggfs. mit externer Unterstützung. 
  2. Die Anmeldung erfolgt durch Antrag beim zuständigen Landesministerium. 
  3. Das Land prüft und priorisiert die Vorhaben und reicht ausgewählte Anträge über das digitale Verwaltungsportal beim BAS ein.
  4. Das BAS prüft und bewilligt die Mittel im Rahmen des Königsteiner Schlüssels1.

1 Im Königsteiner Schlüssel wird bestimmt, wie die Bundesländer an gemeinsamen Finanzierungen des Bundes beteiligt werden. Der Beitrag eines Landes basiert zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl. Details: Verteilungsschlüssel für die Gewährung von Bundesmitteln an die Länder Seite 12 ff.)

Wichtig: Wie auch beim Krankenhauszukunftsgesetz gilt eine Nachweispflicht für bewilligte Fördermittel. Das BAS kann bei Nichterfüllung der Kriterien die bewilligten Fördermittel wieder zurückfordern. Die konkreten Förderbedingungen und Antragsverfahren können je nach Bundesland variieren. Eine verbindliche Beurteilung der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen wird erst möglich, wenn die jeweiligen Förderrichtlinien der Länder veröffentlicht sind.

 

Unser Angebot: von der Idee zur Umsetzung

Als erfahrene Berater im Gesundheitswesen begleiten wir Krankenhäuser entlang des gesamten Förderprozesses – von der Identifikation geeigneter Digitalisierungsvorhaben über die Erstellung förderfähiger Projektkonzepte bis hin zur Antragstellung und Umsetzung. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Digitalisierungsstrategie, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Krankenhauses abgestimmt ist.

Unser Versprechen geht über eine administrative Unterstützung der Vorhaben hinaus. Wir bieten auch konkrete Begleitung bei der Umsetzung an, von der Auswahl geeigneter Technologien bis hin zur Implementierung und Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Unser Ansatz kombiniert fundiertes Fachwissen mit operativer Umsetzungsstärke. Unsere Leistungen im Überblick: 

  • Antragstellung und Fördermittelmanagement (inkl. Reporting und Nachweispflicht)
  • Identifikation und Bewertung geeigneter Digitalisierungsvorhaben 
  • Erstellung förderfähiger Projekt- und Fachkonzepte 
  • Strategische Beratung zu Interoperabilität, IT-Sicherheit und Datenarchitektur
  • Umsetzung der Maßnahmen nach Antragsgenehmigung – von der Technologieauswahl bis zur Schulung

Fazit: Jetzt Weichen stellen – für eine zukunftssichere Versorgung

Das KHVVG bietet eine einmalige Gelegenheit, strukturpolitische Veränderungen mit digitalem Fortschritt zu verknüpfen. Wer jetzt handelt, kann nicht nur von finanzieller Förderung profitieren, sondern auch die eigene Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken.

EY steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um die Chancen des Gesetzes zu nutzen und Ihre Digitalisierungsprojekte erfolgreich umzusetzen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und darüber, wie wir Ihnen helfen können, die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern.

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