50 Milliarden für die Zukunft: Digitalisierung mit Rückenwind
Der Transformationsfonds soll im Zeitraum von 2026 bis 2035 ein Finanzvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Durch den neuen Artikel 143h des Grundgesetzes (Sondervermögen) wurde die verfassungsrechtliche Finanzierungsrundlage geschaffen, um den Transformationsfonds gemeinsam mit den Ländern umzusetzen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren werden die geplanten 50 Milliarden Euro sowohl vom Bund als auch von den Ländern bereitgestellt.
Zwar liegt der Schwerpunkt des Gesetzes auf der Verbesserung der Versorgungsstrukturen, doch auch Investitionen in digitale Infrastruktur und IT-Modernisierung sind ausdrücklich förderfähig – sofern sie den Förderkriterien entsprechen. Förderfähige Kosten, die explizit die Digitalisierung betreffen, sind zum Beispiel beim Fördertatbestand 1 (FTB 1), „Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten“, Kosten für die sachgerechte Ausstattung, Einrichtung, Medizintechnik und weitere technische Geräte der Räumlichkeiten sowie Verwaltungskosten und Kosten für die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen. Bei anderen Fördertatbeständen sind es Kosten für die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung interoperabler und sicherer informations- oder kommunikationstechnischer Systeme und Anlagen. Diese und weitere Beispiele verdeutlichen, dass das KHVVG auch die digitale Transformation der Klinikträger unterstützt. Damit ist klar: Digitalisierung ist integraler Bestandteil der Transformation, nicht nur eine Begleiterscheinung.
Acht Fördertatbestände – und wie Digitalisierung sie unterstützt
Laut der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) können Krankenhäuser Fördermittel zu acht spezifischen Fördertatbeständen beantragen. Besonders relevant für die Digitalisierung sind hier FTB 1 „Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten“, FTB 2 „Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ und FTB 3 „Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern“.
Hier einige Umsetzungsmöglichkeiten, wie diese Fördertatbestände zur weiteren Digitalisierung genutzt werden können: