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Brasilien hat eines der komplexesten indirekten Steuersysteme der Welt. Mit der im Jahr 2023 verabschiedeten Reform soll es zu einer grundlegenden Vereinfachung kommen – unabhängig vom Mercosur-Abkommen. Die kommenden Jahre bringen erhebliche Anpassungserfordernisse für Unternehmen, die in Brasilien tätig sind oder dorthin liefern. 2026 markiert den Übergang in eine zweigleisige Systemwelt. Obwohl das bisherige Steuersystem zunächst wirtschaftlich fortgilt, müssen Unternehmen das neue Steuersystem bereits abbilden, melden und in ihre Rechnungs‑ und IT‑Systeme integrieren.
Reformkonzept
Die brasilianische Mehrwertsteuerreform ersetzt ab 2026 schrittweise die bisherigen Steuern ICMS (Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços), ISS (Imposto sobre Serviços), IPI (Imposto sobre Produtos Industrializados) sowie PIS/COFINS (Programa de Integração Social/Contribuição para o Financiamento da Seguridade Social) durch ein neues, zweisäuliges, nichtkumulatives Mehrwertsteuersystem.
- IBS (Imposto sobre Bens e Serviços): künftig für Bundesstaaten und Gemeinden (ersetzt ICMS/ISS)
- CBS (Contribuição sobre Bens e Serviços): bundesweite Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen (ersetzt PIS/COFINS)
- IS (Imposto Seletivo): zusätzliche Verbrauchsteuer auf bestimmte, als gesundheitlich oder ökologisch schädlich eingestufte Produkte, insbesondere Tabakwaren, alkoholische Getränke, zuckerhaltige Getränke, fossile Energieträger (z. B. Benzin, Diesel), mineralische Rohstoffe sowie weitere Produkte mit negativen Umwelt‑ oder Gesundheitswirkungen
Ziele der Reform sind die Vereinfachung, die Besteuerung am Verbrauchsort, ein umfassender Vorsteuerabzug sowie eine deutlich digitalisierte Compliance-Landschaft (u. a. automatisierte Steuerberechnung und ein Split‑Payment‑Mechanismus).
Umstellung für Unternehmen
Das Jahr 2026 hat entscheidende Bedeutung, denn IBS und CBS erscheinen ab 2026 erstmals auf Rechnungen – wenn auch zu-nächst ausschließlich zu Compliance‑Zwecken, eine reale Steuerzahlung erfolgt noch nicht. Folglich müssen alle betroffenen Unternehmen Anpassungen an das neue Format vornehmen. Dies betrifft insbesondere ERP‑Systeme, Steuerschnittstellen und elektronische Rechnungslegung. Ab 2026 besteht die Verpflichtung, alle Transaktionen so auszugestalten, dass sie künftig den Anforderungen der automatisierten Steuerkontrollen (u. a. digitale Echtzeitübermittlung, Split Payment, zentrale Erhebungsstruktur) entsprechen. Für das Jahr 2026 empfiehlt sich darüber hinaus eine gezielte Überprüfung bestehender Steuervergünstigungen, da diese im Übergangszeitraum sukzessive reduziert bzw. abgeschafft werden.
Schrittweise Umsetzung
Ab 2027 werden erste Steuersätze erhoben: 0,1 Prozent IBS und 0,9 Prozent CBS. Parallel wird die IPI weitgehend abgeschafft (Ausnahme: Produkte aus der Freihandelszone Manaus). Von 2029 bis 2032 werden bestehende ICMS‑ und IPI‑Vorteile sowie andere Incentives schrittweise reduziert. Ab 2033 werden ICMS und ISS vollständig ersetzt, sodass das neue System ab diesem Zeitpunkt vollumfänglich gilt.
Tipp: Wir empfehlen dringend insbesondere eine Überprüfung von Steuerklauseln und Preisformeln im Hinblick auf neue Steuersätze und das Destination‑Prinzip, die frühzeitige Prüfung der Monetarisierungsmöglichkeiten angesichts langer Erstattungszeiträume und auslaufender Regelungen sowie die Bewertung möglicher Auswirkungen auf Standortentscheidungen durch den Wegfall regionaler ICMS‑Incentives.
Im Vergleich zu Brasilien sind die umsatzsteuerlichen Systeme der übrigen Mercosur‑Staaten deutlich weniger komplex, zugleich jedoch weiterhin stark national geprägt. Argentinien erhebt eine klassische Mehrwertsteuer (IVA) mit einem Regelsatz von 21 Prozent, ergänzt um teils erhebliche Quellen‑ und Wahrnehmungssteuern auf Provinzebene, die insbesondere für Importe und grenzüberschreitende Dienstleistungen relevant sind. Uruguay verfügt über ein vergleichsweise stabiles und transparentes IVA‑System mit einem Regelsatz von 22 Prozent, während Paraguay mit einer einheitlichen Mehrwertsteuer von 10 Prozent eines der einfachsten Systeme im Mercosur aufweist. Gemeinsames Merkmal aller drei Staaten ist, dass es – anders als in Brasilien – keine umfassende Systemumstellung gibt, wohl aber fortlaufende Anpassungen bei Meldepflichten, Quellensteuern und der administrativen Durchsetzung, die bei der Landed‑Cost‑ und DDP‑Kalkulation zwingend zu berücksichtigen sind.