Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 29.10.2024 tritt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wie geplant in Kraft. Das Jahressteuergesetz 2024 befindet sich wie berichtet auf dem Weg in den Bundesrat, der es am 22.11.2024 auf der Tagesordnung hat. Die Zustimmung der Länder gilt dabei auch hier als wahrscheinlich.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ist im Bundesgesetzblatt vom 29.10.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323) verkündet worden. Es enthät u.a. umfangreiche Änderungen in der Verrechnungspreisdokumentation und eine Verlängerung der Geltungsdauer von Freistellungsbescheinigungen bei der Kapitalertragsteuer.
Wesentliche Änderungen können Sie der nachfolgenden EY-Übersicht entnehmen.
Nutzen Sie unser neues Email Preference Center, um sich für den Erhalt des eNewsletter Tax und anderen Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen.