Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Das BMF hat ohne die sonst übliche Anhörung von Verbänden mit Schreiben vom 12.12.2023 seine Verwaltungsgrundsätze zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen in wesentlichen Punkten überarbeitet. Die darin verankerten Vorgaben zur Bestimmung der Ansässigkeit und des wirtschaftlichen Arbeitgebers sowie die umfangreichen Anforderungen an die entsprechenden Nachweise erhöhen den Bürokratieaufwand für alle Beteiligten. Darüber hinaus droht eine doppelte Besteuerung bestimmter Vergütungsbestandteile. Schließlich sollen die Neuregelungen auf alle offenen Fälle und damit rückwirkend anzuwenden sein.
EY hat am 03.05.2024 eine Stellungnahme beim BMF eingereicht. Darin werden die hauptsächlichen Änderungen kritisch gewürdigt und Alternativvorschläge artikuliert. Mit diesen Vorschlägen soll wenig zielführender Verwaltungsaufwand verringert, die Rechtsicherheit erhöht und die ansonsten drohende unnötige doppelte Besteuerung von Teilen der Einkünfte verhindert werden.
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