A smiling young woman with headphones and folders, standing outdoors on a college campus.

Sozialversicherungsrechengrößen 2026 stehen final fest

Wie erwartet hat der Bundesrat am 21.11.2025 die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung unverändert gebilligt. Die einzelnen Werte finden Sie in unserem Artikel „Rechengrößen in der Sozialversicherung ab 2026“ der Ausgabe vom Oktober 2025.Das Bundesministerium für Gesundheit hat den gesetzlichen Zusatzbeitragssatz für die Krankenkassen – ebenfalls erwartungsgemäß – von 2,5 auf 2,9 Prozent erhöht. In den Jahren 2021 und 2022 lag er noch bei 1,3 Prozent. Den konkreten Prozentsatz bestimmen die Kassen selbst. Arbeitgeber und Arbeitnehmende zahlen den Zusatzbeitrag je zur Hälfte.


Ihre Kontaktpersonen für diesen Artikel: Nancy Adam, Thorsten Koch