Bezugsgröße
Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung. Beispielsweise wird in der gesetzlichen Krankenversicherung danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder festgelegt.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den einzelnen Sozialversicherungszweigen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist nicht beitragspflichtig. Wer über die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung hinaus verdient, kann sich, wenn er möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Darüber hinaus ist die Beitragsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung auch für die Gehaltsschwellen maßgeblich, die für die Erteilung einer Blauen Karte EU gelten. Die voraussichtlichen Gehaltsschwellen 2026 finden Sie hier.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 2026
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag zum allgemeinen Beitrag verlangen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist zum 01.01.2025 bereits kräftig gestiegen. Zum 01.01.2026 ist mit einem weiteren Anstieg auf 2,9 Prozent zu rechnen. Anfang November 2025 wird das Bundesministerium für Gesundheit die endgültige Höhe festlegen. Den konkreten Prozentsatz bestimmen die Kassen allerdings selbst. Arbeitgeber und Arbeitnehmende zahlen den Zusatzbeitrag je zur Hälfte.