Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Nach der Einigung des OECD Inclusive Framework on BEPS auf ein Side-by-Side-Paket zur globalen Mindeststeuer bestätigt die EU-Kommission die Anwendung des Pakets auf Basis der EU-Mindeststeuerrichtlinie.
In einer im EU-Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung hat die EU-Kommission am 12.01.2026 die im OECD Inclusive Framework on BEPS am 05.01.2026 getroffene Vereinbarung über ein Side-by-Side-Paket (vgl. EY-Steuernachricht v. 08.01.2026) zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf Art. 32 der EU-Mindeststeuerrichtlinie bestätigt die EU-Kommission ausdrücklich die Anwendung der in dem Paket enthaltenen Safe-Harbour-Regelungen auf Basis der Richtlinie und hält damit fest, dass für die Anwendung des Side-by-Side-Pakets in der EU keine Anpassung der Richtlinie erforderlich ist. Wie bei früheren Safe-Harbour-Regelungen bedürfen die neuen Safe-Harbour aus dem Side-by-Side-Paket zur Anwendung im deutschen Recht aber noch einer Umsetzung im Mindeststeuergesetz.
Direkt zu der im Amtsblatt der EU verkündeten Bekanntmachung kommen Sie hier (Deutsch) und hier (Englisch).
Pillar II Tax Compliance
Die Einführung der „BEPS 2.0 Pillar 2“-Regelungen stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Steuererklärungsprozess. Vor diesem Hintergrund bietet dieser Flyer einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und Handlungsempfehlungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen gut und rechtzeitig vorbereitet ist.
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