EU-Kommission äußert sich zur Anwendbarkeit des Side-by-Side-Pakets

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Nach der Einigung des OECD Inclusive Framework on BEPS auf ein Side-by-Side-Paket zur globalen Mindeststeuer bestätigt die EU-Kommission die Anwendung des Pakets auf Basis der EU-Mindeststeuerrichtlinie.

In einer im EU-Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung hat die EU-Kommission am 12.01.2026 die im OECD Inclusive Framework on BEPS am 05.01.2026 getroffene Vereinbarung über ein Side-by-Side-Paket (vgl. EY-Steuernachricht v. 08.01.2026) zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf Art. 32 der EU-Mindeststeuerrichtlinie bestätigt die EU-Kommission ausdrücklich die Anwendung der in dem Paket enthaltenen Safe-Harbour-Regelungen auf Basis der Richtlinie und hält damit fest, dass für die Anwendung des Side-by-Side-Pakets in der EU keine Anpassung der Richtlinie erforderlich ist. Wie bei früheren Safe-Harbour-Regelungen bedürfen die neuen Safe-Harbour aus dem Side-by-Side-Paket zur Anwendung im deutschen Recht aber noch einer Umsetzung im Mindeststeuergesetz.

Direkt zu der im Amtsblatt der EU verkündeten Bekanntmachung kommen Sie hier (Deutsch) und hier (Englisch).




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